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ArbG Dortmund, 30.06.2011 - 3 Ca 5643/10 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 30.06.2011 - 3 Ca 5643/10
- LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1201/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1201/11
Außerordentliche Kündigung; Internet, E-Mail, Privatnutzung; Entzug …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.06.2011 - Az.: 3 Ca 5643/10 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen, wobei das Urteil insoweit für wirkungslos erklärt wird, als die Beklagte verurteilt worden ist, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigungen vom 30.11.2010 und 14.12.2010 zu unveränderten Bedingungen als M1 D7 weiter zu beschäftigen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.06.2011 -Az.: 3 Ca 5643/10 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.