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   ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2822/08   

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ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2822/08 (https://dejure.org/2008,47558)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 30.10.2008 - 2 Ca 2822/08 (https://dejure.org/2008,47558)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 2 Ca 2822/08 (https://dejure.org/2008,47558)
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Kurzfassungen/Presse

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    Kein Detektiveinsatz zur Ermittlung von Pflichtverstößen!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2822/08
    Insofern bestehen Ähnlichkeiten und Parallelen zu einer Geheimüberwachung durch technische Geräte/etwa durch Videokameras (siehe Beschluss, BAG v. 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat damit die Anforderungen einer rechtmäßigen, heimlichen Überwachung zumindest für den Fall der Installierung und Inbetriebnahme von Videokameras formuliert (siehe auch BAG, Beschluss v. 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 ).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2822/08
    ( BAG v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 ); diese sollen seien:.
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2822/08
    Dabei lässt die Kammer die Frage dahinstehen, ob der auf rechtswidrige Weise, nämlich unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Abs. 2 i.V.m. Artikel 1 GG ) des Klägers und möglicherweise auch der Vorschriften §§ 99, 87 Abs. 1, 75 Abs. 2 BetrVG , der Beklagten durch einen Privatdetektiv zur Kenntnis gelangte, im Prozess vorgetragene und vom Kläger nicht bestrittene Sachverhalt des Verzehrs zweier Eishörnchen am 23.05.2008 vom Gericht verwertet werden darf (siehe näher BAG, Urteil v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - Ziffer 3e).
  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2822/08
    Demgegenüber verlangt die Rechtspraxis nach Rechtssicherheit in Form von klaren Vorgaben, zumal dann, wenn der Arbeitgeber - wie das BAG annimmt (siehe BAG, 26.03.1993, DB 1991, 1834 f.) - nicht nach § 87 Abs. 1 BetrVG die Zustimmung seines Betriebsrats braucht, um Detektivbeschattungen von Arbeitnehmer vorzunehmen.
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