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   ArbG Dresden, 09.02.2016 - 1 Ca 2744/15   

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https://dejure.org/2016,14039
ArbG Dresden, 09.02.2016 - 1 Ca 2744/15 (https://dejure.org/2016,14039)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 09.02.2016 - 1 Ca 2744/15 (https://dejure.org/2016,14039)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 1 Ca 2744/15 (https://dejure.org/2016,14039)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus ArbG Dresden, 09.02.2016 - 1 Ca 2744/15
    Erforderlich für eine Anrechnung ist jedenfalls eine funktionale Gleichwertigkeit des jeweiligen Zwecks der durch den Arbeitgeber erfolgten Leistung dahingehend, ob diese eine unmittelbare Gegenleistung für die verrichtete Tätigkeit darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 16.04.2014, 4 AZR 802/11 zur vergleichbaren Problematik nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, zitiert nach juris).
  • ArbG Herne, 07.07.2015 - 3 Ca 684/15

    Zulässigkeit der monatlich anteiligen Anrechnung von Weihnachtsgeld und

    Auszug aus ArbG Dresden, 09.02.2016 - 1 Ca 2744/15
    Unerheblich ist hierbei, ob es sich bei Sonderzahlungen überhaupt auf den Mindestlohn anrechenbare Leistungen handelt (so etwa Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 07.07.2015, 3 Ca 684/15, andere Ansicht etwa Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2015, 9 Sa 570/15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15

    Änderungskündigung - Wegfall von Sonderzuwendung und Urlaubsgeld - Mindestlohn

    Auszug aus ArbG Dresden, 09.02.2016 - 1 Ca 2744/15
    Unerheblich ist hierbei, ob es sich bei Sonderzahlungen überhaupt auf den Mindestlohn anrechenbare Leistungen handelt (so etwa Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 07.07.2015, 3 Ca 684/15, andere Ansicht etwa Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2015, 9 Sa 570/15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15

    Anrechnung von voraussetzungslos zweimal jährlich gezahlten Sonderzahlungen

    Auszug aus ArbG Dresden, 09.02.2016 - 1 Ca 2744/15
    Auch die Berechnungsgrundlage der prozentual zu zahlenden Zuschläge richtet sich nach den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (andere Ansicht offenbar Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2016, 19 Sa 1851/15, Presseerklärung zitiert nach juris sowie unter Aufgabe der bisher von der Kammer vertretenen Auffassung, vgl. Arbeitsgericht Dresden, Urteil vom 30.10.2015, Az.: 1 Ca 932/15).
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