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   ArbG Dresden, 11.10.2001 - 8 Ca 3893/01   

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https://dejure.org/2001,14271
ArbG Dresden, 11.10.2001 - 8 Ca 3893/01 (https://dejure.org/2001,14271)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 11.10.2001 - 8 Ca 3893/01 (https://dejure.org/2001,14271)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - 8 Ca 3893/01 (https://dejure.org/2001,14271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Klage gegen den Konkursverwalter / Insolvenzverwalter auf Feststellung einer Lohnforderung zur Gesamtvollstreckungstabelle; Feststellung einer Lohnforderung zur Gesamtvollstreckungstabelle; Ausschluss von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 572
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 155/62

    Klage auf Feststellung einer Forderung im Konkursverfahren gegen den ihr

    Auszug aus ArbG Dresden, 11.10.2001 - 8 Ca 3893/01
    Der Streitwert wird daher von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt und bestimmt sich nach dem Verhältnis der Teilungs- und Schuldenmasse, wobei die bestimmten Forderungen unabhängig davon, ob ihretwegen bereits Feststellungsklagen erhoben worden sind oder nicht mit einer der Erfolgswahrscheinlichkeit entsprechenden Quote und die Klageforderung in voller Höhe zu berücksichtigen (BGH NJW 1964, 1229).
  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 181/52

    Prämiennachzahlung für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus ArbG Dresden, 11.10.2001 - 8 Ca 3893/01
    aa) Es entspricht einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auch in Artikel 170 EGBGB zum Ausdruck kam, dass das Schuldverhältnis nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seinen Wirkungen dem Recht untersteht, dass zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestandes galt (vgl. BGHZ 10, 391, 394; BGHGZ 44, 192, 194).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus ArbG Dresden, 11.10.2001 - 8 Ca 3893/01
    Der Bundesgerichtshof hat eine Priviligierung in diesem Sinne für Kleinaktionäre die Aktiengesellschaft betreffend anerkannt (BGHZ 90, 381).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 878/94

    Schadensersatz bei Berufskrankheit

    Auszug aus ArbG Dresden, 11.10.2001 - 8 Ca 3893/01
    Die Vorschriften neuen Rechts gelten nämlich auch dann, wenn diese reformatorischen oder prohibitiven Charakter haben und der Gesetzgeber erkennbar auch in wohlerworbene Rechte eingreifen wollte (vgl. BAG Urteil vom 14.02.1995 -- 8 AZR 878/94 in DtZ 1996, 188).
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