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ArbG Dresden, 18.09.2015 - 10 Ca 902/15 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 18.09.2015 - 10 Ca 902/15
- ArbG Dresden, 29.10.2015 - 10 Ca 902/15
- LAG Sachsen, 26.01.2016 - 3 Sa 588/15
- LAG Sachsen, 27.05.2016 - 4 Ta 28/16
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 26.01.2016 - 3 Sa 588/15
Wirksamkeit der Kündigung des Vertrages über die betriebliche Ausbildungsphase …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 18.09.2015 - 10 Ca 902/15 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass das für die Zeit vom 11.08.2014 bis 17.06.2016 begründete Vertragsverhältnis der Parteien über den 17.03.2015 hinaus ungekündigt fortbesteht.das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 18.09.2015 - 10 Ca 902/15 - teilweise aufzuheben;.
Auf die gemäß § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sowie ausgeführte Berufung des Klägers ist das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 18.09.2015 - 10 Ca 902/15 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass das für die Zeit vom 11.08.2014 bis 17.06.2016 begründete Vertragsverhältnis der Parteien über den 17.03.2015 hinaus ungekündigt fortbesteht.