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ArbG Dresden, 27.06.2018 - 10 Ca 234/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 27.06.2018 - 10 Ca 234/18
- LAG Sachsen, 19.08.2019 - 9 Sa 268/18
- BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
- EuGH, 09.02.2023 - C-453/21
- BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 27. Juni 2018 - 10 Ca 234/18 - abgeändert und die Klage abgewiesen. - LAG Sachsen, 19.08.2019 - 9 Sa 268/18
Beendigungszeitpunkt der Rechtsstellung als Beauftragter für Datenschutz
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 27.06.2018 - 10 Ca 234/18 - wird auf deren Kosten.das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 27.06.2018 - 10 Ca 234/18 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2019 - 6 Ta 16/19
Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Datenschutzbeauftragter, Abberufung, …
Das Arbeitsgericht hat mit am 16.10.2018 verkündeten Beschluss den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren Arbeitsgericht Erfurt 8 Ca 204/18, Arbeitsgericht Erfurt 1 Ca 105/18 und Arbeitsgericht Dresden 10 Ca 234/18 wegen Vorgreiflichheit gemäß § 148 ZPO ausgesetzt.Das Arbeitsgericht ist in nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass die Entscheidungen in den Verfahren vor dem Arbeitsgericht Erfurt mit den Aktenzeichen 8 Ca 204/18 und 1 Ca 105/18 sowie in dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Dresden mit dem Aktenzeichen 10 Ca 234/18 vorgreiflich sind.