Rechtsprechung
   ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,80636
ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11 (https://dejure.org/2012,80636)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11 (https://dejure.org/2012,80636)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 05. März 2012 - 3 Ca 1986/11 (https://dejure.org/2012,80636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,80636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung, Konzern, Datenschutzbeauftragter, Widerruf der Bestellung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung, Konzern, Datenschutzbeauftragter, Widerruf der Bestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlich betriebsbedingten Kündigung bei vereinbarter konzernweiter Versetzungsmöglichkeit; Interessenkollision bei der Besetzung des Datenschutzbeauftragten mit dem Leiter der IT-Abteilung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei vereinbarter konzernweiter Versetzungsmöglichkeit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Einem Arbeitnehmer steht in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB bei einer ungerechtfertigten Abmahnung ein Anspruch auf Beseitigung und Rücknahme zu (vgl. BAG v. 12.8.2010, 2 AZR 593/09, NZA-RR 2011, 162; BAG v. 13.4.1988, 5 AZR 537/86, DB 1988, 1702).

    Befindet sie sich in der Personalakte, ist sie daraus zu entfernen (vgl. BAG v. 12.8.2010, 2 AZR 593/09, NZA-RR 2011, 162; BAG v. 5.8.1992, 5 AZR 531/91, DB 1993, 1677).

    Eine Abmahnung ist ungerechtfertigt, wenn sie - alternativ - auf unzutreffenden Tatsachen beruht oder auf Tatsachen, die vor Gericht nicht bewiesen werden können, unverhältnismäßig oder verwirkt ist oder trotz zutreffender Tatsachenfeststellung die Grenzen des vertraglichen Rügerechts überschreitet durch Formulierungen, die nicht zu billigende Überreaktionen, Ehrverletzungen, oder unsachliche Werturteile enthält oder nur vermeintliche Vertragsverstöße enthält, weil der Arbeitgeber eine unzutreffende rechtliche Wertung vorgenommen hat oder wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG v. 12.8.2010, 2 AZR 593/09, NZA-RR 2011, 162; BAG v. 11.12.2001, 9 AZR 464/00, DB 2002, 1507).

  • LAG Hamm, 08.04.2011 - 13 TaBV 92/10

    Mitbestimmung bei der Bestellung eines Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten;

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Denn nur in einer solchen Konstellation bestände die Gefahr, dass es bei einer parallelen Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben als Datenschutzbeauftragter, nämlich auf die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Bereich personenbezogener Daten hinzuwirken (§ 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG), im Ergebnis auf eine Kontrolle der eigenen Arbeit hinauslaufen würde (vgl. BAG, a. a. O.; LAG Hamm v. 8.4.2011, 13 TaBV 92/10, BeckRS 2011, 73602).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Beispielsweise können ein Geheimnisverrat, eine dauerhafte Verletzung der Kontrollpflichten als Datenschutzbeauftragter oder die wirksame Beendigung des zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses ein wichtiger Grund für den Widerruf der Bestellung eines internen Beauftragen für den Datenschutz sein (BAG v. 23.3.2011, 10 AZR 562/09, NZA 2011, 1036).
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Der diesbezügliche Vortrag des Klägers genügt hierfür nicht, auch wenn man berücksichtigt, dass der Arbeitnehmer, der eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geltend macht, diese nur nach den ungefähren Grundlagen zu umschreiben hat und die Nennung eines konkreten Arbeitsplatzes nicht erforderlich ist (vgl. hierzu BAG v. 25.2.1988, 2 AZR 500/87, RzK I 5c Nr. 26; ErfK/Oetker, 12. Aufl., KSchG § 1 Rn. 264).
  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Für eine Interessenkollision und damit gegen eine Zuverlässigkeit kann sprechen, wenn der Datenschutzbeauftragte auch arbeitsvertraglich mit Fragen der Informationstechnologie befasst ist (BAG v. 22.3.1994, 1 ABR 51/93, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 4).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 244/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Nur bei der Prüfung der sozialen Auswahlgesichtspunkte wären die Gründe für den Widerspruch zu berücksichtigen (BAG v. 22.4.2004, 2 AZR 244/03, NZA 2004, 1389).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Auch eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nicht besteht (BAG v. 25.4.2002, 2 AZR 260/01, NZA 2003, 605).
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Möglichkeit der Einflussnahme auf Grund eindeutiger rechtlicher Regelungen (z. B. auf Grund eines Beherrschungsvertrags) oder eher nur faktisch besteht (BAG v. 21.2.2002, 2 AZR 749/00, EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7; BAG v. 18.9.2003, 2 AZR 79/02, BAGE 107, 318; BAG v. 23.4.2008, 2 AZR 1110/06, NZA 2008, 939).
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04

    Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Dies ändert aber nichts daran, dass Prüfungsmaßstab § 626 BGB bleibt (BAG v. 12.5.2005, 2 AZR 159/04, NZA 2005, 1173).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
    Befindet sie sich in der Personalakte, ist sie daraus zu entfernen (vgl. BAG v. 12.8.2010, 2 AZR 593/09, NZA-RR 2011, 162; BAG v. 5.8.1992, 5 AZR 531/91, DB 1993, 1677).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht