Rechtsprechung
   ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12913
ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13 (https://dejure.org/2013,12913)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 06.05.2013 - 3 Ca 650/13 (https://dejure.org/2013,12913)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 3 Ca 650/13 (https://dejure.org/2013,12913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,12913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzsozialplan, Massenunzulänglichkeit, Verjährung, Feststellungsinteresse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Insolvenzsozialplan, Massenunzulänglichkeit, Verjährung, Feststellungsinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Abfindungsansprüchen aus einem vom Insolvenzverwalter nach Anzeige der Massenunzulänglichkeitsanzeige abgeschlossenen Sozialplan

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Verjährung von Abfindungsansprüchen aus einem Sozialplan

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wenn eine zeitnahe Erfüllung in der Insolvenz nicht erwartet wird, ist Verjährungseinrede unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2482 (Ls.)
  • NZI 2013, 752
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 910/06

    Verjährung - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Dies kann man annehmen, wenn der Schuldner durch positives Tun oder durch ein pflichtwidriges Unterlassen einen entsprechenden Irrtum beim Gläubiger erregt hat (BAG v. 7.11.2007, 5 AZR 910/06, NZA-RR 2008, 399).

    Ein Rückschluss auf die uneingeschränkte Leistungsbereitschaft des Schuldners ist nur gerechtfertigt, wenn sich aus den gesamten Umständen klar und eindeutig ergibt, der Schuldner werde die Forderung trotz des Eintritts der Verjährung erfüllen (BAG v. 7.11.2007, 5 AZR 910/06, NZA-RR 2008, 399; BGH v. 6.4.1965, V ZR 272/62, NJW 1965, 1430).

  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Nach h. M. im allgemeinen Zivilrecht ist ein Anspruch im Sinne des § § 199 BGB entstanden, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (st. Rspr., vgl. RG v. 11.12.1913, II 505/13, RGZ 83, 354; BGH v. 17.2.1971, VIII ZR 4/70, BGHZ 55, 340; vgl. auch MK/Grothe, 6. Aufl., BGB § 199 Rn. 4).

    In Fällen, in denen die Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird oder die Fälligkeit von einem zeitlich unbestimmten und unbestimmbaren Ereignis abhängig gemacht wird, kann für den Beginn der Verjährung nur der Fälligkeitszeitpunkt, und nicht das Entstehen des Anspruchs, maßgeblich sein (BGH v. 17.2.1971, VIII ZR 4/70, BGHZ 55, 340).

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 85/03

    Auslegung eines Sozialplans - Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Ein Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung ist, wenn eine Fälligkeitsregelung im Sozialplan fehlt, regelmäßig am Ende des Arbeitsverhältnisses fällig; dies gilt auch bei Insolvenzsozialplänen (BAG v. 30.3.2004, 1 AZR 85/03, AP Nr. 170 zu § 112 BetrVG 1972).

    Ist man entgegen den vorstehenden Ausführungen mit der genannten BAG-Entscheidung vom 30.3.2004, 1 AZR 85/03, der Ansicht, die Fälligkeit der Abfindungsforderung trete bereits mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein, z. B. mit dem Argument, dass die Anordnung einer Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung implizieren könnte, dass es bereits ansonsten durchsetzbare Ansprüche gibt, ist die Fälligkeit jedenfalls im vorliegenden Einzelfall aufgrund der Regelungen des Sozialplans vom 10.10.2003 nicht gegeben, da dieser eine eigenständige Fälligkeitsbestimmung enthält.

  • ArbG Oberhausen, 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11

    Verjährung Sozialplanabfindung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Aufgrund der noch nicht begonnenen Verjährungsfrist kommt es auch nicht darauf an, ob die Ansprüche des Klägers nach den Vorschriften der §§ 203, 205 oder 206 BGB gehemmt wurden, weil man in der Masseunzulänglichkeits-anzeige und/oder in den Berichten für die Gläubiger möglicherweise Verhandlungen sehen könnte bzw. ein Stillhalteabkommen erblicken könnte oder es sich etwa um höhere Gewalt gehandelt haben sollte (vgl. dazu verneinend ArbG Oberhausen v. 19.4.2012, 4 Ca 2167/11, BeckRS 2013, 65300).
  • BAG, 24.05.1957 - 4 AZR 501/54

    Vergütung - Risiko beim Arbeitnehmer - Unterbrechung der Verjährung - Klage -

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Auch eine unabsichtliche Abhaltung von einer Klageerhebung kann zu einer unzulässigen Ausübung der Verjährungseinrede führen (BAG v. 24.5.1957, 4 AZR 501/54, AP Nr. 2 zu § 198 BGB).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass auch Klageverfahren zum Teil mehrere Jahre in Anspruch nehmen können (vgl. z. B. die Klarenberg-Entscheidung, die die Gerichte von 2006 bis 2011 beschäftigte, vgl. BAG v. 13.10.2011, 8 AZR 455/10, NZA 2012, 504) und zumindest das Restrisiko bestand, dass zum Zeitpunkt der Befriedigung der Masseverbindlichkeiten noch Klageverfahren anhängig waren.
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Dies setzt nach Ansicht des BAG grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs voraus, da erst von diesem Zeitpunkt an (§ 271 Abs. 2 Hs. 1 BGB) der Gläubiger mit Erfolg die Leistung fordern und gegebenenfalls den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung unterbinden kann (BAG v. 23.8.2012, 8 AZR 394/11, NJW 2013, 252).
  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Für den Verjährungsbeginn reicht im allgemeinen eine solche Kenntnis aus, die es dem Geschädigten erlaubt, eine hinreichend aussichtsreiche - wenn auch nicht risikolose - und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (st. Rspr. zu § 852 BGB, vgl. BGH v. 9.6.1952, III ZR 128/51, BGHZ 6, 195, 201; BGH v. 14.10.2003, VI ZR 379/02, NJW 2004, 510).
  • BGH, 06.04.1965 - V ZR 272/62

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Ein Rückschluss auf die uneingeschränkte Leistungsbereitschaft des Schuldners ist nur gerechtfertigt, wenn sich aus den gesamten Umständen klar und eindeutig ergibt, der Schuldner werde die Forderung trotz des Eintritts der Verjährung erfüllen (BAG v. 7.11.2007, 5 AZR 910/06, NZA-RR 2008, 399; BGH v. 6.4.1965, V ZR 272/62, NJW 1965, 1430).
  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
    Erforderlich ist jedoch, dass die Kenntnis des Geschädigten von dem Schadenshergang so weit reicht, dass er in der Lage ist, eine auf eine deliktische Anspruchsgrundlage gestützte Schadensersatzklage zu begründen (BGH v. 10.7.1967, III ZR 78/66, NJW 1967, 2199; BGH v. 10.4.1990, VI ZR 288/89, NJW 1990, 2808).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

  • BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89

    Verjährungsbeginn bei Unterlassen einer Aufklärung

  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 284/01

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 115/01

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters wegen später nicht beitreibbarer Kosten

  • BGH, 08.05.2008 - VII ZR 106/07

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen überhöhter Massen in der

  • LAG Nürnberg, 14.07.2006 - 6 Ta 108/06

    Streitwert - Kündigungsschutzantrag - Annahmeverzugsansprüche - wirtschaftliche

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 144/86

    Lohnabschlag - Lohnvorschuss - Pfändung

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 785/08

    Leistungsklage aus Sozialplan bei Masseunzulänglichkeit

  • BAG, 20.04.2010 - 1 AZR 988/08

    Sozialplan - Auslegung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 15.03.2011 - 1 AZR 808/09

    Auslegung eines Sozialplans

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

  • LAG Hamburg, 15.06.1988 - 8 Sa 22/88

    Verjährung von Masseschuldenansprüchen gegen den Konkursverwalter;

  • RG, 11.12.1913 - II 505/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13

    Abfindungsansprüche aus Sozialplan

    1.Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 06.05.2013 - 3 Ca 650/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 06.05.2013 hat die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Duisburg - 3 Ca 650/13 - dem Klagebegehren entsprochen.

    Duisburg vom 06.05.2013 zu dem Aktenzeichen 3 Ca 650/13.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht