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   ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09   

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ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09 (https://dejure.org/2012,101211)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09 (https://dejure.org/2012,101211)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 10. April 2012 - 2 Ca 1930/09 (https://dejure.org/2012,101211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wirksamkeit eines Teilwiderrufs einer Gesamtversorgungszusage im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilwiderruf einer Gesamtversorgungszusage im laufenden Arbeitsverhältnis; Gewährung einer Altersversorgung nach den Richtlinien der Unterstützungskasse; Eingriff in die Versorgungszusage auf Basis der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf die Allgemeinen ...

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Im Hinblick darauf, dass die begünstigten Arbeitnehmer auf Grund der ihnen zunächst erteilten Zusage trotz der an sich möglichen Ablösung der in Bezug genommenen Regelung ein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Regelung haben können, hat das Bundesarbeitsgericht zur Kontrolle verschlechternd ablösender, ohne Mitwirkung des einzelnen Arbeitnehmers zustande gekommener Neuregelungen ein dreistufiges Schema entwickelt (BAG, Urteil vom 08.12.1981, 3 ABR 53/80, BAGE 36, 327; BAG, Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, BAGE 49, 57; BAG, Urteil vom 17.03.1987, 3 AZR 64/84, .

    März 1987 - BAGE 54, 261; BAG, Urteil vom 22.05.1990, 3 AZR 128/89, BAGE 65, 157; BAG, Urteil vom 22.05.1990, 3 AZR 128/89, BAGE 65, 157; BAG, Urteil vom 11.05.1999, 3 AZR 21/98, BAGE 91, 310; BAG, Urteil vom 11.12.2001, 3 AZR 512/00, BAGE 100, 76).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Die Position des begünstigten Arbeitnehmers ist hier dieselbe wie bei einer betrieblichen Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung, bei der ebenfalls ohne Mitwirkung des einzelnen Arbeitnehmers eine ablösende Betriebsvereinbarung zustande kommen kann, hinsichtlich dessen Inhalt die Betriebspartner grundsätzlich frei sind (BAG, Urteil vom 11.12.2001, 3 AZR 512/00, BAGE 100, 76).

    März 1987 - BAGE 54, 261; BAG, Urteil vom 22.05.1990, 3 AZR 128/89, BAGE 65, 157; BAG, Urteil vom 22.05.1990, 3 AZR 128/89, BAGE 65, 157; BAG, Urteil vom 11.05.1999, 3 AZR 21/98, BAGE 91, 310; BAG, Urteil vom 11.12.2001, 3 AZR 512/00, BAGE 100, 76).

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09

    Benachteiligung durch Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung; Beginn der

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG, Urteil vom 18.09.2007, 3 AZR 639/06, BAGE 124, 71; BAG, Urteil vom 22.03.2005, 1 AZR 49/04, BAGE 114, 179; LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2010, 9 Sa 690/09, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (BAG, Urteil vom 09.04.1991, 3 AZR 598/89; BAGE 67, 385; BAG, Urteil vom 21.02.1009; BAG, Urteil vom 21.04.2009, 3 AZR 647/07, NZA-RR 2009, 548).
  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (BAG, Urteil vom 09.04.1991, 3 AZR 598/89; BAGE 67, 385; BAG, Urteil vom 21.02.1009; BAG, Urteil vom 21.04.2009, 3 AZR 647/07, NZA-RR 2009, 548).
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 639/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG, Urteil vom 18.09.2007, 3 AZR 639/06, BAGE 124, 71; BAG, Urteil vom 22.03.2005, 1 AZR 49/04, BAGE 114, 179; LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2010, 9 Sa 690/09, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Es mag sein, dass diese Altersabstandsklausel unwirksam ist, da damit in ein bereits entstandenes Recht eingegriffen wird (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 26.08.1997, 3 AZR 235/96, BAGE 86, 216).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG, Urteil vom 18.09.2007, 3 AZR 639/06, BAGE 124, 71; BAG, Urteil vom 22.03.2005, 1 AZR 49/04, BAGE 114, 179; LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2010, 9 Sa 690/09, zitiert nach juris).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Im Hinblick darauf, dass die begünstigten Arbeitnehmer auf Grund der ihnen zunächst erteilten Zusage trotz der an sich möglichen Ablösung der in Bezug genommenen Regelung ein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Regelung haben können, hat das Bundesarbeitsgericht zur Kontrolle verschlechternd ablösender, ohne Mitwirkung des einzelnen Arbeitnehmers zustande gekommener Neuregelungen ein dreistufiges Schema entwickelt (BAG, Urteil vom 08.12.1981, 3 ABR 53/80, BAGE 36, 327; BAG, Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, BAGE 49, 57; BAG, Urteil vom 17.03.1987, 3 AZR 64/84, .
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
    Im Hinblick darauf, dass die begünstigten Arbeitnehmer auf Grund der ihnen zunächst erteilten Zusage trotz der an sich möglichen Ablösung der in Bezug genommenen Regelung ein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Regelung haben können, hat das Bundesarbeitsgericht zur Kontrolle verschlechternd ablösender, ohne Mitwirkung des einzelnen Arbeitnehmers zustande gekommener Neuregelungen ein dreistufiges Schema entwickelt (BAG, Urteil vom 08.12.1981, 3 ABR 53/80, BAGE 36, 327; BAG, Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, BAGE 49, 57; BAG, Urteil vom 17.03.1987, 3 AZR 64/84, .
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

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