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   ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11   

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https://dejure.org/2011,10211
ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11 (https://dejure.org/2011,10211)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 18.04.2011 - 3 Ca 396/11 (https://dejure.org/2011,10211)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 18. April 2011 - 3 Ca 396/11 (https://dejure.org/2011,10211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung, Kündigungsausschluss, Insolvenz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB
    Außerordentliche Kündigung, Kündigungsausschluss, Insolvenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In der Betriebseinstellung wegen drohender Insolvenz liegt kein außerordentlicher Kündigungsgrund des Arbeitsverhältnisses eines als caritative Hilfskraft Angestellten; Mangels Wirksamkeit einer Kündigung kann ein Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung aufgrund des noch ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Dem Arbeitgeber ist es, wenn aus betrieblichen Gründen die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für alle bzw. für einzelne Arbeitnehmer entfällt, selbst im Insolvenzfall zumutbar, die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG v. 30.9.2005, 8 AZR 462/03, NZA 2005, 43).

    Verzichtet ein Arbeitgeber z. B. in einem Haustarifvertrag als Gegenleistung für Einkommensverluste darauf, für eine gewisse Zeit betriebsbedingte Kündigungen zu erklären ("betriebliches Bündnis für Arbeit"), ist es dem Arbeitgeber in der Regel zumutbar, mit dem Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf des Firmentarifvertrags zu warten, wenn der im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vorgetragene Wegfall von Arbeitsplätzen auf einer von ihm selbst herbeigeführten Maßnahme beruht (BAG v. 30.9.2004, 8 AZR 462/03, NZA 2005, 43; APS/Dörner/Kiel, 3. Aufl., BGB § 626 Rn. 318r; BeckOK RGKU/Rolfs, BGB § 626 Rn. 161).

    Den gesteigerten Anforderungen bei der Prüfung des wichtigen Grundes i.S. von § 626 Abs. 1 BGB entspricht nach der Rechtsprechung des BAG auch eine gesteigerte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers (BAG v. 30.9.2005, 8 AZR 462/03, NZA 2005, 43).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 173/01

    Einzelvertraglicher Kündigungsausschluß

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Die Betriebseinstellung und die Betriebseinschränkung sind auch dann, wenn sie auf einer unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers beruhen, regelmäßig kein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung (BAG v. 7.3.2002, 2 AZR 173/01, NZA 2002, 963; BAG v. 21.4.2005, 2 AZR 132/04, NZA 2005, 1289).

    Ist die außerordentliche Kündigung nicht auf Dauer ausgeschlossen, sondern besteht z. B. eine Bindung für jeweils nur ein Jahr, die auch dem Interesse des Arbeitgebers dient, muss sich der Arbeitgeber um so eher an diesem Ausschluss festhalten lassen (BAG v. 7.3.2002, 2 AZR 173/01, NZA 2002, 963).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung entsteht bereits vor Rechtskraft des Verfahrens mit der Feststellung des erstinstanzlichen Gerichts, dass die Kündigung unwirksam ist (vgl. BAG (GS) v. 27.02.1985, GS 1/84, NZA 1985, 702, 709).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss rückt, umso mehr muss der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG v. 17.06.1999, 2 AZR 141/99, NZA 1999, 1098; v. 12.4.2002, 2 AZR 740/00, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss rückt, umso mehr muss der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG v. 17.06.1999, 2 AZR 141/99, NZA 1999, 1098; v. 12.4.2002, 2 AZR 740/00, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Die Prüfung des wichtigen Grundes erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in zwei Stufen (vgl. BAG v. 26.3.2009, 2 AZR 953/07, DB 2009, 1772).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Die Betriebseinstellung und die Betriebseinschränkung sind auch dann, wenn sie auf einer unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers beruhen, regelmäßig kein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung (BAG v. 7.3.2002, 2 AZR 173/01, NZA 2002, 963; BAG v. 21.4.2005, 2 AZR 132/04, NZA 2005, 1289).
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Aus der Entscheidung des BAG v. 1.3.2007, 2 AZR 580/05, NZA 2007, 1445, ergibt sich nicht anderes.
  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Allein eine außerordentliche Kündigung, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann (st. Rspr. seit BAG v. 6.11.1956, 3 AZR 42/55, AP Nr. 14 zu BGB § 626), deren Voraussetzungen aber nicht erfüllt sind (s. o.), käme in Betracht.
  • BAG, 25.10.1968 - 2 AZR 23/68

    Konkurseröffnung - Entlassung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
    Weder die Gefahr der Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtfertigen die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers (BAG 25.10.1968, 2 AZR 23/68, AP KO § 22 Nr. 1; BeckOK RGKU/Rolfs, BGB § 626 Rn. 161; ErfK/Müller-Glöge, BGB § 626 Rn. 89).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

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