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   ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12   

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ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12 (https://dejure.org/2012,31792)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 26.09.2012 - 5 Ca 949/12 (https://dejure.org/2012,31792)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 26. September 2012 - 5 Ca 949/12 (https://dejure.org/2012,31792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigungen über Facebook

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung des Arbeitgebers oder von Kollegen in Facebookeinträgen

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung auf Facebook

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch die Beleidigung von Kollegen auf Facebook kann Kündigungsgrund sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Facebook: Kollegen beleidigen rechtfertigt Kündigung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beleidigung auf Facebook

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beleidigung auf Facebook - "Speckrollen" und "Klugscheißer"

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Narrenfreiheit auf Facebook

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Facebook-Beleidigungen

  • heise.de (Pressebericht, 29.11.2012)

    Kollegen-Bashing bei Facebook kann den Job kosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beleidigende Eintragungen bei

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Grobe Beleidigung durch Facebook-Eintrag kann Kündigung bedeuten

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Rechtsprechung 2012 - Urteile zu Internet und Telefonie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Kündigung wegen Facebook-Post - Keine Entlassung bei Beleidigung im Affekt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grobe Beleidigung bei facebook kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf Facebook über Kollegen hergezogen - Kündigung unwirksam: Gericht hält dem Arbeitnehmer "Affekthandlung" zugute

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen grober Beleidigung von Kollegen auf facebook bei Handlung im Affekt

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Kündigung wegen beleidigendem Facbook-Posting

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung bei Beleidigungen über "facebook"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beleidigung des Arbeitgebers oder von Kollegen auf Facebook kann zur Kündigung berechtigen

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.10.2012)

    Beleidigungen vor dem Arbeitsgericht: Vorsicht, Facebook

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grobe Beleidigung auf Facebook kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • poko.de (Kurzinformation)

    Beleidigung im Affekt

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung in sozialen Netzwerken

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Grobe Beleidigung von Kollegen auf Facebook kann Kündigung rechtfertigen

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wer im Internet den Chef oder die Kollegen beleidigt fliegt!? - Nicht immer!

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wer auf seinem Facebook-Profil seinen Chef oder Kollegen beleidigt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Facebook schützt nicht vor Kündigung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Beleidigungen auf Facebook

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Facebook: Grobe Beleidigung kann Kündigung rechtfertigen

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Kündigung ohne Abmahnung bei Beleidigung auf Facebook-Profil

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Lästern bei Facebook?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beleidigungen auf Facebook können fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung trotz grober Beleidigung von Kollegen auf Facebook

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung möglich bei grober Beleidigung über Facebook

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmer beleidigte seine Kollegen bei Facebook im Affekt - Kündigung wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung trotz grober Beleidigung von Kollegen auf Facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beleidigen, spotten, liken - wie Social-Netzwerke die Arbeitsstelle kosten können

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beleidigung des Arbeitgebers oder von Kollegen auf einem Facebook-Profil kann eine Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook: Beleidigende Äußerungen gegenüber Kollegen können Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Beleidigungen über facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung möglich bei grober Beleidigung über Facebook

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Facebook-Beleidigungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen - Facebook-Eintrag kann nicht mit wörtlicher Äußerung unter Kollegen gleichgestellt werden

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigungen im Zusammenhang mit Social Media

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass eine grobe Beleidigung des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen, die nach Inhalt und Form zu einer erheblichen Ehrverletzung des Betroffenen führt, eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen kann (BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, AP BGB § 626 Nr. 226; BAG vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05, NZA 2006, 917; Ascheid/Preis/T.-Dörner/Vossen, Kündigungsrecht, 4. Auflage 2012, § 1 KSchG, Rn. 294, m.w.N.).

    Die Meinungsfreiheit wird insbesondere durch das Grundrecht der persönlichen Ehre gemäß Artikel 5 Abs. 2 GG beschränkt und muss mit diesem in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, AP BGB § 626 Nr. 226).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    Ausnahmsweise kann aber auch ohne vorherige Abmahnung eine negative Prognose gegeben sein, wenn die Pflichtverletzung an sich derart evident ist, dass auch ohne Abmahnung für den Arbeitnehmer ohne weiteres ersichtlich war, dass der Arbeitgeber ein derartiges Verhalten nicht hinnehmen würde (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08, NZA 2010, 1348).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    Bei der Bewertung von Äußerungen ist allerdings stets das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu beachten, wobei der Grundrechtsschutz unabhängig davon besteht, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG vom 16.10.1998 - 1 BvR 2296/96, NZA 1999, 191).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    Ausnahmsweise kann aber auch ohne vorherige Abmahnung eine negative Prognose gegeben sein, wenn die Pflichtverletzung an sich derart evident ist, dass auch ohne Abmahnung für den Arbeitnehmer ohne weiteres ersichtlich war, dass der Arbeitgeber ein derartiges Verhalten nicht hinnehmen würde (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08, NZA 2010, 1348).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass eine grobe Beleidigung des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen, die nach Inhalt und Form zu einer erheblichen Ehrverletzung des Betroffenen führt, eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen kann (BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, AP BGB § 626 Nr. 226; BAG vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05, NZA 2006, 917; Ascheid/Preis/T.-Dörner/Vossen, Kündigungsrecht, 4. Auflage 2012, § 1 KSchG, Rn. 294, m.w.N.).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    Erforderlich ist ein Verhalten des Arbeitnehmers, durch welches eine Vertragspflicht erheblich- in der Regel schuldhaftverletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG vom 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, NZA 2010, 220; BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 55/09, NZA - RR 2010, 383; Ascheid/Preis/T., Kündigungsrecht, 4. Auflage 2012, § 1 KSchG, Rn. 265).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Tarifauslegung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    Nur ein Verhalten, dass einen solchen Arbeitgeber zur einer Kündigung bestimmen könnte, kann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen (BAG vom 02.02.2006 - 2 AZR 222/05, AP KSchG 1969 § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52).
  • ArbG Bochum, 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11

    Verunglimpfung des Chefs durch Azubi über Facebook

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    Nach Auffassung der Kammer ist aus diesem Grund eine schriftliche Äußerung bei Facebook, auch wenn sie jederzeit gelöscht werden kann, von der Intensität her nicht mit einer wörtlichen Äußerung unter Arbeitskollegen im privaten Kreis zu vergleichen (s. auch ArbG Dessau v. 21.03.2012 - 1 Ca 148/11, BeckRS 2012, 69099; ebenfalls zu beleidigenden Äußerungen - hier allerdings eines Auszubildenden - bei Facebook ArbG Bochum v. 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11, BeckRS 2012, 70844/LAG Hamm v. 10.10.2012, noch nicht veröffentlicht).
  • LAG Köln, 25.01.2001 - 6 Sa 1310/00

    Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hemmt jedenfalls nicht in jedem Fall die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB (LAG Köln v. 25.1.2001 - 6 Sa 1310/00, BB 2001, 1748; Mennemeyer, Dreymüller, NZA 2005, 382).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 55/09

    Kündigung - Abmahnung - Verbot religiöser Bekundungen

    Auszug aus ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
    Erforderlich ist ein Verhalten des Arbeitnehmers, durch welches eine Vertragspflicht erheblich- in der Regel schuldhaftverletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG vom 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, NZA 2010, 220; BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 55/09, NZA - RR 2010, 383; Ascheid/Preis/T., Kündigungsrecht, 4. Auflage 2012, § 1 KSchG, Rn. 265).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • ArbG Dessau-Roßlau, 21.03.2012 - 1 Ca 148/11

    Kündigung nach Beleidigung des Arbeitgebers durch Betätigung des

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