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   ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12   

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ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12 (https://dejure.org/2013,42590)
ArbG Eberswalde, Entscheidung vom 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12 (https://dejure.org/2013,42590)
ArbG Eberswalde, Entscheidung vom 03. April 2013 - 3 Ca 1192/12 (https://dejure.org/2013,42590)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Maßgeblich für eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und berechtigten Interessen ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (etwa BAG vom 4.4.1990 - 5 AZR 299/89 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 21; LAG Niedersachsen - 22.01.2007 -11 Sa 614/06).

    Überwiegende Interessen des Arbeitgebers können im Einzelfall die Offenlegung von Teilen der Personalakte auch Dritten gegenüber rechtfertigen (BAG 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 -juris; Kontrolle durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren; 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79 - juris; Weiterleitung des vom Arbeitnehmer in Kenntnis der Bedeutung und Funktion ausgefüllten Fragebogens zur Sicherheitsüberprüfung an das Bundesamt für Verfassungsschutz).

    Für die Feststellung dieses überwiegenden Interesses bedarf es im Einzelfall einer Güter- und Interessenabwägung, um zu klären, ob dem Persönlichkeitsrecht des einen gleichwertige und schutzwürdige Interessen anderer gegenüberstehen (BAG 27.03.2003 -2AZR 51/02- BAGE 105, 356; 15.07.1987 - 5 AZR 215/86- BAGE 54, 365; 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 - juris Rn 18; vgl. für die Einsichtnahme in Personalakten bei Beamten: BVerwG 04.06.1970 - II C 5.68 - juris).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Selbst das Beweiserhebungsrecht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Art. 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GG) und der grundrechtliche Datenschutz stehen sich auf der Ebene des Verfassungsrechts gegenüber und müssen im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass beide soweit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (BVerfGE 67, 100 (143 f.).

    Auf Informationen, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar ist, erstreckt sich das Beweiserhebungsrecht nicht (vgl. BVerfGE 67, 100 (144).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Das durch Art. 1 und Art. 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist auch im Privatrechtsverkehr und damit im Arbeitsverhältnis zu beachten (BAG 27.03.2003 - 2 AZR 51/02- BAGE 105, 356).

    Für die Feststellung dieses überwiegenden Interesses bedarf es im Einzelfall einer Güter- und Interessenabwägung, um zu klären, ob dem Persönlichkeitsrecht des einen gleichwertige und schutzwürdige Interessen anderer gegenüberstehen (BAG 27.03.2003 -2AZR 51/02- BAGE 105, 356; 15.07.1987 - 5 AZR 215/86- BAGE 54, 365; 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 - juris Rn 18; vgl. für die Einsichtnahme in Personalakten bei Beamten: BVerwG 04.06.1970 - II C 5.68 - juris).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verleiht jedem u. a. die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (sog. informationelle Selbstbestimmung, vgl. bspw. BVerfG vom 28.10.2010 - 2 BvR 535/10-juris; 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95, 2189/95 -, AP Nr. 39 zu Art. 2 GG unter C I 1 c der Gründe m. w. N.).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Auch das Beweiserhebungsrecht der Gerichte oder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse begründet keinen Anspruch auf Einsichtnahme (BVerfG 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86 - juris).
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 61/96

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Sind Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu besorgen, so kann der Betroffene auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen klagen, § 1004 Abs. 1 Satz 2 i. V. m, Satz 1 sowie i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB i. weiterer V. m. dem von Art. 1 und Art. 2 GG garantierten Persönlichkeitsschutz (vgl. BAG 26.08.1997 - 9 AZR 61/96 - AP Nr. 5 zu § 823 BGB Persönlichkeitsrecht unter A 2 der Gründe m. w. N. auf die Herleitung dieser Anspruchsgrundlage; Sächsisches LAG 02.09.1998 - 2 Sa 906/98 - ZTR 1999, 282).
  • LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06

    Mitwirkung von Mitgliedern des Betriebsrates bzw. Personalausschusses an

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Maßgeblich für eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und berechtigten Interessen ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (etwa BAG vom 4.4.1990 - 5 AZR 299/89 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 21; LAG Niedersachsen - 22.01.2007 -11 Sa 614/06).
  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Für die Feststellung dieses überwiegenden Interesses bedarf es im Einzelfall einer Güter- und Interessenabwägung, um zu klären, ob dem Persönlichkeitsrecht des einen gleichwertige und schutzwürdige Interessen anderer gegenüberstehen (BAG 27.03.2003 -2AZR 51/02- BAGE 105, 356; 15.07.1987 - 5 AZR 215/86- BAGE 54, 365; 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 - juris Rn 18; vgl. für die Einsichtnahme in Personalakten bei Beamten: BVerwG 04.06.1970 - II C 5.68 - juris).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68

    Voraussetzungen, Form und Umfang der Auskunftserteilung eines

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Für die Feststellung dieses überwiegenden Interesses bedarf es im Einzelfall einer Güter- und Interessenabwägung, um zu klären, ob dem Persönlichkeitsrecht des einen gleichwertige und schutzwürdige Interessen anderer gegenüberstehen (BAG 27.03.2003 -2AZR 51/02- BAGE 105, 356; 15.07.1987 - 5 AZR 215/86- BAGE 54, 365; 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 - juris Rn 18; vgl. für die Einsichtnahme in Personalakten bei Beamten: BVerwG 04.06.1970 - II C 5.68 - juris).
  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf -

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
    Es schützt den Arbeitnehmer vor der Offenlegung personenbezogener Daten und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (vgl. BAG 21. Februar 1979 -5 AZR 568/77 - AP BGB § 847 Nr. 13 = EzA BGB § 847 Nr. 3).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79

    Verpflichtung zur Unterlassung der Weiterleitung eines Fragebogens an das

  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86

    Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

  • LAG Sachsen, 02.09.1998 - 2 Sa 906/98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Anspruch auf Unterlassung der

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 2 Sa 15/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1988 - 1 B 426/88
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