Rechtsprechung
ArbG Emden, 24.10.2013 - 1 Ca 513/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,80403) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Emden, 24.10.2013 - 1 Ca 513/12
- LAG Niedersachsen, 28.09.2016 - 13 Sa 1292/13
- BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Niedersachsen, 28.09.2016 - 13 Sa 1292/13
Eingruppierung einer als Berufsschullehrerin in den Fächern Spanisch und Politik …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 24.10.2013 (1 Ca 513/12 E) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das am 24.10.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Emden, Aktenzeichen 1 Ca 513/12 E, abzuändern und festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin seit dem 01.01.2011 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) zu zahlen und etwaige Bruttonachzahlungsbeträge, beginnend mit dem 01.02.2011, ab dem Fälligkeitszeitpunkt mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen.
- BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
Lehrereingruppierung - Eingruppierungserlass Niedersachsen - Intransparenz
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 24. Oktober 2013 - 1 Ca 513/12 E - abgeändert.