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ArbG Erfurt, 26.11.2010 - 8 Ca 352/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Erfurt, 26.11.2010 - 8 Ca 352/10
- LAG Thüringen, 14.11.2011 - 6 Sa 50/11
- BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
- LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 140/13
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 563/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung
Auszug aus ArbG Erfurt, 26.11.2010 - 8 Ca 352/10
Insoweit werde auf die Entscheidung des BAG vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 verwiesen. - BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern
Auszug aus ArbG Erfurt, 26.11.2010 - 8 Ca 352/10
Deshalb sei es missbräuchlich, einen Arbeitnehmer durch Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen bei unverändertem Beschäftigungsbedarf aus dem Betrieb zu drängen oder abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen ohne Änderung der realen Abläufe zu benutzen, um den Inhalt von Arbeitsverhältnissen zum Nachteil von Arbeitnehmern zu ändern (so BAG Urteil vom 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06 m.w.N.).
- BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 26. November 2010 - 8 Ca 352/10 - wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die Abweisung der Hauptanträge zu 1. und zu 2. durch das Arbeitsgericht wendet.