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   ArbG Erfurt, 27.08.2009 - 2 Ca 638/09   

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ArbG Erfurt, 27.08.2009 - 2 Ca 638/09 (https://dejure.org/2009,28939)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 27.08.2009 - 2 Ca 638/09 (https://dejure.org/2009,28939)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 27. August 2009 - 2 Ca 638/09 (https://dejure.org/2009,28939)
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  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07

    Arbeitspflicht der Lehrer - Lernstundenaufsicht

    Auszug aus ArbG Erfurt, 27.08.2009 - 2 Ca 638/09
    Ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB genügte, weil der Beklagte bei und durch Erstellung des Stundenplans erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen, und weil für die Ableistung der weiteren Unterrichtsstunden eine Ergänzung des Stundenplanes erforderlich war (BAG 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - AP Nr. 183 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten m.w.N.).

    Im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis ist § 296 BGB regelmäßig unanwendbar (BAG 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - a.a.O.).

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

    Auszug aus ArbG Erfurt, 27.08.2009 - 2 Ca 638/09
    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Standpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG - 9 AZR 815/07 - Juris m.w.N.).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus ArbG Erfurt, 27.08.2009 - 2 Ca 638/09
    Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Juris m.w.N.).
  • LAG Thüringen, 13.12.2007 - 2 Sa 460/06
    Auszug aus ArbG Erfurt, 27.08.2009 - 2 Ca 638/09
    Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Altersteilzeitarbeitsvertrages am 28. Januar 2008 konnte der Beklagte seinen Rechtsstandpunkt, die planmäßige Mehrarbeit sei keine bisherige Arbeitszeit i.S.d. § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 TV ATZ, aufgrund der zu seinen Gunsten ergangenen erstinstanzlichen Urteile und der im zweiten Rechtszug trotz Kenntnis der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. August 2007 (9 AZR 18/07) am 13. Dezember 2007 ergangenen Urteile (2 Sa 208/06, 2 Sa 460/06) aus vertretbaren Gründen für zutreffend halten.
  • LAG Thüringen, 13.12.2007 - 2 Sa 208/06
    Auszug aus ArbG Erfurt, 27.08.2009 - 2 Ca 638/09
    Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Altersteilzeitarbeitsvertrages am 28. Januar 2008 konnte der Beklagte seinen Rechtsstandpunkt, die planmäßige Mehrarbeit sei keine bisherige Arbeitszeit i.S.d. § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 TV ATZ, aufgrund der zu seinen Gunsten ergangenen erstinstanzlichen Urteile und der im zweiten Rechtszug trotz Kenntnis der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. August 2007 (9 AZR 18/07) am 13. Dezember 2007 ergangenen Urteile (2 Sa 208/06, 2 Sa 460/06) aus vertretbaren Gründen für zutreffend halten.
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 18/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Auszug aus ArbG Erfurt, 27.08.2009 - 2 Ca 638/09
    Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Altersteilzeitarbeitsvertrages am 28. Januar 2008 konnte der Beklagte seinen Rechtsstandpunkt, die planmäßige Mehrarbeit sei keine bisherige Arbeitszeit i.S.d. § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 TV ATZ, aufgrund der zu seinen Gunsten ergangenen erstinstanzlichen Urteile und der im zweiten Rechtszug trotz Kenntnis der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. August 2007 (9 AZR 18/07) am 13. Dezember 2007 ergangenen Urteile (2 Sa 208/06, 2 Sa 460/06) aus vertretbaren Gründen für zutreffend halten.
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