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   ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1005/15   

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ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1005/15 (https://dejure.org/2015,30551)
ArbG Essen, Entscheidung vom 02.10.2015 - 3 Ca 1005/15 (https://dejure.org/2015,30551)
ArbG Essen, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 3 Ca 1005/15 (https://dejure.org/2015,30551)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1005/15
    Zutreffend führt das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.05.2005 - 8 AZR 398/04, juris Rdn. 37f. aus:.

    Sofern der Arbeitnehmer die für die Sozialauswahl maßgeblichen Tatsachen nicht kennt, so genügt es, wenn er pauschal die soziale Auswahl beanstandet und den Arbeitgeber auffordert, die Gründe mitzuteilen, die ihn zu der Auswahl veranlasst haben (vgl. BAG vom 24.05.2005 - 8 AZR 398/04, a.a.O.).

    Der Arbeitgeber muss näher darlegen, dass trotz Durchführung eines gegen § 1 Abs. 3 KSchG verstoßenden Auswahlverfahrens gleichwohl der gekündigte Arbeitnehmer nach dem Maßstab des § 1 Abs. 3 KSchG nicht fehlerhaft ausgewählt worden ist (vgl. BAG vom 24.05.2005 - 8 AZR 398/04, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1005/15
    Obsiegt der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz, so überwiegt sein Beschäftigungsinteresse in der Regel gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen (vgl. BAG GS vom 27.02.1985 - GS 1/84, juris; vgl. auch LAG Düsseldorf vom 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06, juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1005/15
    Obsiegt der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz, so überwiegt sein Beschäftigungsinteresse in der Regel gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen (vgl. BAG GS vom 27.02.1985 - GS 1/84, juris; vgl. auch LAG Düsseldorf vom 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06, juris).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 75/88

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter - Wirksamkeit der

    Auszug aus ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1005/15
    Ein solches Auskunftsverlangen kann auch konkludent geäußert werden (vgl. BAG vom 21.07.1988 - 2 AZR 75/88, NZA 1989, 264).
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