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   ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56325
ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16 (https://dejure.org/2016,56325)
ArbG Essen, Entscheidung vom 04.05.2016 - 4 BV 4/16 (https://dejure.org/2016,56325)
ArbG Essen, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 4 BV 4/16 (https://dejure.org/2016,56325)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
    Schließlich muss die Befugnis sowohl im Innenverhältnis zum Arbeitgeber als auch im Außenverhältnis gegenüber den Arbeitnehmern bestehen (vgl. BAG vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - zit. nach juris, Rn. 26).

    Er muss weitgehend weisungsfrei und selbstbestimmt seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - a.a.O., Rn. 30; vom 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - zit. nach juris).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt, wenn der Angestellte nur bei der reinen arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG vom 25.03.2009, a.a.O., Rn. 31; vom 06.12.2001, a.a.O.).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
    Die dem Angestellten nachgeordneten Mitarbeiter müssen ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet betreuen (BAG vom 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - zit. nach juris, Rn. 14; vom 16.04.2002 - 1 ABR 23/01 - zit. nach juris).

    Die notwendige Bedeutung der Personalverantwortung kann aus der Anzahl der Arbeitnehmer folgen, auf die sich die selbständige Einstellungs- und Entlassungsbefugnis bezieht, oder aus der Bedeutung des Personenkreises für das Unternehmen, der entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausübt oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreut (BAG vom 10.10.2007, a.a.O., Rn. 15).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
    Er muss weitgehend weisungsfrei und selbstbestimmt seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - a.a.O., Rn. 30; vom 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - zit. nach juris).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt, wenn der Angestellte nur bei der reinen arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG vom 25.03.2009, a.a.O., Rn. 31; vom 06.12.2001, a.a.O.).

  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
    Der Antrag auf Aufhebung einer personellen Maßnahme ist begründet, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSv. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG vorgenommen hat, bei der ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht, die Zustimmung des Betriebsrats aber nicht vorliegt (BAG vom 14.05.2013 - 1 ABR 10/12 - zit. nach juris, Rn. 12).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
    Die Wochenfrist beginn nur dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat gemäß den Anforderungen des § 99 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß unterrichtet hat (vgl. BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 81/06 - zit. nach juris, Rn. 23; vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - zit. nach juris, Rn. 29; vom 14.03.1989 - 1 ABR 80/87 - zit. nach juris, Rn. 20).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
    Die Wochenfrist beginn nur dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat gemäß den Anforderungen des § 99 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß unterrichtet hat (vgl. BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 81/06 - zit. nach juris, Rn. 23; vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - zit. nach juris, Rn. 29; vom 14.03.1989 - 1 ABR 80/87 - zit. nach juris, Rn. 20).
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
    Aus dem Vortrag der Arbeitgeberin wird nicht deutlich, welche unternehmerischen Entscheidungen von Herrn N. selbständig und eigenverantwortlich getroffen werden, bzw. an welchen seiner Entscheidungen die Arbeitgeberin "nicht vorbeigehen" kann (vgl. BAG vom 25.10.2001 - 2 AZR 358/00 -zit. nach juris, Rn. 41).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
    Die dem Angestellten nachgeordneten Mitarbeiter müssen ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet betreuen (BAG vom 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - zit. nach juris, Rn. 14; vom 16.04.2002 - 1 ABR 23/01 - zit. nach juris).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
    Die Wochenfrist beginn nur dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat gemäß den Anforderungen des § 99 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß unterrichtet hat (vgl. BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 81/06 - zit. nach juris, Rn. 23; vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - zit. nach juris, Rn. 29; vom 14.03.1989 - 1 ABR 80/87 - zit. nach juris, Rn. 20).
  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 4. Mai 2016 - 4 BV 4/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16

    Aufhebung einer Einstellung; leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche

    1.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.05.2016 (4 BV 4/16) abgeändert und der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt zuletzt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.05.2016 (4 BV 4/16) abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

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