Rechtsprechung
   ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23579
ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14 (https://dejure.org/2014,23579)
ArbG Essen, Entscheidung vom 12.06.2014 - 1 Ca 703/14 (https://dejure.org/2014,23579)
ArbG Essen, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 1 Ca 703/14 (https://dejure.org/2014,23579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall gleichartiger Arbeitsplätze wirksam

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
    Ob ein Arbeitsplatz bei einem Betriebserwerber als zumutbar angesehen wird, haben aber die Tarifvertragsparteien bzw. die Betriebspartner zu entscheiden (BAG vom 3...12.1998 - 1 AZR 332/98 - juris).

    Vorliegend haben die Tarifvertragspartner in dem Sozialplan gem. § 11 Ergänzungstarifvertrag eine für einen solchen Ausschluss erforderliche (vgl. BAG vom 3...12.1998 - 1 AZR 332/98 - juris) Regelung nicht vereinbart.

  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
    Missbrauch in diesem Sinne liegt etwa bei Verstößen gegen gesetzliche oder tarifliche Normen vor (BAG vom 18.12.1997 in NZA 1998, 304) sowie vor allem bei der Umgehung des KSchG (BAG vom 26.09.2002 a.a.O.).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
    Zwar kann ein Abfindungsanspruch ausgeschlossen sein, wenn ein Arbeitnehmer - vergleichbar einer Eigenkündigung - selbst den Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber setzt (BAG Urteil vom 24.11.1993 - AZR 407/92- BAGE 75, 107-116).
  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Auszug aus ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
    Weiterhin ist voll nachzuprüfen, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten inner- oder außerbetrieblicher Gründe tatsächlich vorliegen und wie sich diese Umstände im betrieblichen Bereich auswirken, d.h. in welchem Umfang dadurch eine Beschäftigungsmöglichkeit ganz oder teilweise weggefallen ist (BAG vom 17.06.2003 - 3. AZR 134/02 - BAG 16.12.2004 - 3. AZR 66/04 - vom 04.05.2006 - 8 AZR 299/05 - zit. nach Juris).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
    Die Gestaltung des Betriebes, die Frage, ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Gegenstand der unternehmerischen Freiheit (BAG in NZA 1999, 1095).
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirkliche Willen der Vertragspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 - BAG vom 5.3..1997 - 10 AZR 553/96 - juris).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Auszug aus ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
    Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung können sich aus innerbetrieblichen Umständen oder durch außerbetriebliche Gründe ergeben (BAG 17.06.2003 - 3. AZR 134/02 - vom 24.08.2006 - 8 AZR 317/05 - 18.10.2006 - 3. AZR 435/05 - zit. n. Juris).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirkliche Willen der Vertragspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 - BAG vom 5.3..1997 - 10 AZR 553/96 - juris).
  • BAG, 27.02.2008 - 5 AZB 43/07

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAG 17.06.1999 3. AZR 141/99; BAG 17.06.1999 3. AZR 522/98; BAG vom 26.09.2002, 3. AZR 636/01 in NZA 2008, 549 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht