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   ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16   

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ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16 (https://dejure.org/2016,39484)
ArbG Essen, Entscheidung vom 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16 (https://dejure.org/2016,39484)
ArbG Essen, Entscheidung vom 15. November 2016 - 2 Ca 1043/16 (https://dejure.org/2016,39484)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    Es ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 25.02.2015 - 5 AZR 481/13, Rdnr. 18 juris; BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08, Rdnr. 18 juris).

    Deshalb hätten die Parteien redlicherweise für den Fall einer Tarifsukzession das dem in der Vergütungsabrede benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk als Bezugsobjekt der Vergütung vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. BAG 25.02.2015 - 5 AZR 481/13, Rdnr. 18).

    Es ist zu fragen, welches der dem BAT nachfolgenden Tarifwerke die Parteien in Bezug genommen hätten, wenn sie eine Tarifsukzession bedacht hätten (BAG 25.02.2015 - 5 AZR 481/13, Rdnr. 21).

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Bedingungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sogenannte Elementenfeststellungsklage (statt vieler: BAG 25.3.2015 - 5 AZR 874/12, Rdnr. 13 m. w. N.).

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (statt vieler: BAG 25.03.2015 - 5 AZR 874/12, Rdnr. 14 m. w. N.).

    Das setzt bei einem auf die Feststellung der Rechtsgrundlage der Vergütung gerichteten Antrag voraus, dass über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung dann lediglich eine Rechenaufgabe ist, die von den Parteien ebenso unstreitig durchgeführt werden kann wie die Umsetzung der weiteren Zahlungsmodalitäten (statt vieler: BAG 25.03.2015 - 5 AZR 874/12, Rdnr. 15 m. w. N.).

  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    (BAG 13.02.2013 - 5 AZR 2/12, Rdnr. 14 juris; BAG 14.12.2011 - 5 AZR 457/10, Rdnr. 14 juris, BAG 17.10.2012 - 5 AZR 697/11, Rdnr. 15 juris).

    Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (BAG 13.05.2015 - 4 AZR 244/14, Rdnr. 17 juris; BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12, Rdnr. 17 juris).

  • ArbG Essen, 30.09.2016 - 3 Ca 1523/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts F. hat im Verfahren 3 Ca 1523/16 zu einer vergleichbaren Vertragsgestaltung in ihrem Urteil vom 30.09.2016 folgende Feststellungen getroffen:.

    a) Zu der Zulässigkeit des Antrages hat die 3. Kammer des Arbeitsgerichts F. in seinem Urteil vom 30.09.2016, Az. 3 Ca 1523/16 folgendes zutreffend ausgeführt:.

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    Es ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 25.02.2015 - 5 AZR 481/13, Rdnr. 18 juris; BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08, Rdnr. 18 juris).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BAG 18.04.2012 - 4 AZR 392/10, Rdnr. 20 juris).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    (BAG 13.02.2013 - 5 AZR 2/12, Rdnr. 14 juris; BAG 14.12.2011 - 5 AZR 457/10, Rdnr. 14 juris, BAG 17.10.2012 - 5 AZR 697/11, Rdnr. 15 juris).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 697/11

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer -

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    (BAG 13.02.2013 - 5 AZR 2/12, Rdnr. 14 juris; BAG 14.12.2011 - 5 AZR 457/10, Rdnr. 14 juris, BAG 17.10.2012 - 5 AZR 697/11, Rdnr. 15 juris).
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG 20.08.2014 - 10 AZR 453/13, Rdnr. 25 juris).
  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 09.12.2015 - 7 AZR 68/14, Rdnr. 13 juris; BAG 19.03.2014 - 10 AZR 622/13, Rdnr. 29 f. juris).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13

    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2017 - 7 Sa 991/16

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT nach dessen

    I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.11.2016, 2 Ca 1043/16, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.11.2016, 2 Ca 1043/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Hilfsweise beantragt sie im Wege der unselbständigen Anschlussberufung, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.11.2016, 2 Ca 1043/16, in Ziffer 2. abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, sie ab dem 01.04.2016 nach einer individuellen Endstufe der Entgeltgruppe des TV-L in Höhe von 1.818,94 EUR und ab 01.01.2017 in Höhe von 1.874,42 EUR (jeweils berechnet auf Basis einer Teilzeit von 28, 5 Stunden pro Woche) zu vergüten.

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