Rechtsprechung
   ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8249
ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15 (https://dejure.org/2016,8249)
ArbG Essen, Entscheidung vom 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15 (https://dejure.org/2016,8249)
ArbG Essen, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 4 Ca 2629/15 (https://dejure.org/2016,8249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    Von besonderer Bedeutung für die Annahme eines Missbrauchs sind dabei die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen (BAG vom 19.02.2014 - 7 AZR 260/12 - zit. nach juris, Rn. 36; vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - zit. nach juris, Rn. 27).

    Bei zunehmender Anzahl befristeter Verträge und Dauer der befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit vorliegen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Verträge zurückgreift (BAG vom 19.02.2014 - 7 AZR 260/12 - zit. nach juris, Rn. 36 m. w. N.).

    Bei der Gesamtwürdigung können daneben weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen (BAG vom 19.02.2014, a. a. O.; vom 10.07.2013, a. a. O.).

    Zumindest regelmäßig besteht hiernach bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (BAG vom 19.02.2014, a. a. O.; vom 10.07.2013, a. a. O.).

    In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber indes regelmäßig die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (vgl. BAG vom 19.02.2014 - 7 AZR 260/12 - a. a. O., Rn. 38; 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - a. a. O., Rn. 29).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    Von besonderer Bedeutung für die Annahme eines Missbrauchs sind dabei die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen (BAG vom 19.02.2014 - 7 AZR 260/12 - zit. nach juris, Rn. 36; vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - zit. nach juris, Rn. 27).

    Bei der Gesamtwürdigung können daneben weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen (BAG vom 19.02.2014, a. a. O.; vom 10.07.2013, a. a. O.).

    Zumindest regelmäßig besteht hiernach bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (BAG vom 19.02.2014, a. a. O.; vom 10.07.2013, a. a. O.).

    In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber indes regelmäßig die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (vgl. BAG vom 19.02.2014 - 7 AZR 260/12 - a. a. O., Rn. 38; 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 - a. a. O., Rn. 29).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    Aus unionsrechtlichen ebenso wie nationalrechtlichen Gründen ist es verpflichtet, durch Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreift (EuGH vom 26.01.2012 - C-586/10 [Kücük] - zit. nach juris, Rn. 40; grundlegend BAG vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - zit. nach juris, Rn. 38 und - 7 AZR 783/10 - zit. nach juris, Rn. 33).

    Zu berücksichtigen ist außerdem, ob die Laufzeit der Verträge zeitlich hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zurückbleibt (BAG vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - a. a. O., Rn. 46).

    Bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 12 Verlängerungen hat es eine gravierende Überschreitung angenommen (BAG vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - zit. nach juris, Rn. 49).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08

    Befristung - Vertretung - Schriftform

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    Anders verhält es sich nur dann, wenn der letzte Arbeitsvertrag ein unselbständiger Annex zu dem vorherigen Arbeitsvertrag war, mit dem 1. lediglich die in dem vorangegangenen Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit verhältnismäßig geringfügig verlängert wird, 2. sich die Korrektur am Sachgrund für die Befristung des vorangegangenen Vertrags orientiert und 3. allein in der Anpassung der Vertragslaufzeit an später eintretende, im Zeitpunkt des Abschlusses des vorangegangenen Vertrags nicht absehbare Umstände besteht (BAG 25.03.2009, a. a. O.).

    b)Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die erkennende Kammer sich anschließt, kann die Unterzeichnung einer Erklärung mit dem Zusatz "im Auftrag" im Einzelfall dafür sprechen, dass der Unterzeichner nicht selbst handelnd wie ein Vertreter die Verantwortung für den Inhalt der von ihm unterzeichneten Erklärung übernehmen will (BAG vom 09.09.2015 - 7 AZR 190/14 - zit. nach juris, Rn. 30; vom 04.05.2011 - 7 AZR 252/10 - zit. nach juris, Rn. 33; vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - zit. nach juris, Rn. 30; vom 2..12.2007 - 6 AZR 145/07 - zit. nach juris, Rn. 14).

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    b)Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die erkennende Kammer sich anschließt, kann die Unterzeichnung einer Erklärung mit dem Zusatz "im Auftrag" im Einzelfall dafür sprechen, dass der Unterzeichner nicht selbst handelnd wie ein Vertreter die Verantwortung für den Inhalt der von ihm unterzeichneten Erklärung übernehmen will (BAG vom 09.09.2015 - 7 AZR 190/14 - zit. nach juris, Rn. 30; vom 04.05.2011 - 7 AZR 252/10 - zit. nach juris, Rn. 33; vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - zit. nach juris, Rn. 30; vom 2..12.2007 - 6 AZR 145/07 - zit. nach juris, Rn. 14).

    Wird eine Erklärung als Bote überbracht, wird nicht "für" eine andere Person unterzeichnet (vgl. BAG vom 04.05.2011 - 7 AZR 252/10 - zit. nach juris, Rn. 37).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    Aus unionsrechtlichen ebenso wie nationalrechtlichen Gründen ist es verpflichtet, durch Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreift (EuGH vom 26.01.2012 - C-586/10 [Kücük] - zit. nach juris, Rn. 40; grundlegend BAG vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - zit. nach juris, Rn. 38 und - 7 AZR 783/10 - zit. nach juris, Rn. 33).

    aa)Das BAG hat z.B. entschieden, dass eine Dauer von 7 Jahren und 9 Monaten sowie eine Anzahl von drei Verlängerungen keine gravierende Überschreitung darstellt (BAG vom 18.07.2012 - 7 AZR 783/10 - zit. nach juris, Rn. 44).

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 190/14

    Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Treu und Glauben

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    b)Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die erkennende Kammer sich anschließt, kann die Unterzeichnung einer Erklärung mit dem Zusatz "im Auftrag" im Einzelfall dafür sprechen, dass der Unterzeichner nicht selbst handelnd wie ein Vertreter die Verantwortung für den Inhalt der von ihm unterzeichneten Erklärung übernehmen will (BAG vom 09.09.2015 - 7 AZR 190/14 - zit. nach juris, Rn. 30; vom 04.05.2011 - 7 AZR 252/10 - zit. nach juris, Rn. 33; vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - zit. nach juris, Rn. 30; vom 2..12.2007 - 6 AZR 145/07 - zit. nach juris, Rn. 14).

    Dies spricht jedoch allein nicht gegen eine Vertretung (vgl. BAG vom 09.09.2015 - 7 AZR 190/14 - a.a.O., Rn. 33).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    Das BAG hat Letzteres zwar bisher nur für die sachgrundlose Befristung entschieden (BAG vom 21.06.2012 - 8 AZR 364/11 - zit. nach juris, Rn. 51; vom 2..08.2008 - 7 AZR 513/07 - zit. nach juris, Rn. 22).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    Das BAG hat Letzteres zwar bisher nur für die sachgrundlose Befristung entschieden (BAG vom 21.06.2012 - 8 AZR 364/11 - zit. nach juris, Rn. 51; vom 2..08.2008 - 7 AZR 513/07 - zit. nach juris, Rn. 22).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Auszug aus ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
    b)Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die erkennende Kammer sich anschließt, kann die Unterzeichnung einer Erklärung mit dem Zusatz "im Auftrag" im Einzelfall dafür sprechen, dass der Unterzeichner nicht selbst handelnd wie ein Vertreter die Verantwortung für den Inhalt der von ihm unterzeichneten Erklärung übernehmen will (BAG vom 09.09.2015 - 7 AZR 190/14 - zit. nach juris, Rn. 30; vom 04.05.2011 - 7 AZR 252/10 - zit. nach juris, Rn. 33; vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - zit. nach juris, Rn. 30; vom 2..12.2007 - 6 AZR 145/07 - zit. nach juris, Rn. 14).
  • BAG, 12.11.2014 - 7 AZR 891/12

    Befristung - Gerichtlicher Vergleich

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 2/14

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht