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ArbG Essen, 21.02.2017 - 2 Ca 935/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch i.R.d. Arbeitnehmerhaftung; Verursachen eines Schadens durch schuldhaftes Verhalten eines Arbeitnehmers infolge der Nichtbeachtung der Betriebsanweisung
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitnehmerhaftung bei Arbeitgeberschaden durch Spoofing-Betrug
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 21.02.2017 - 2 Ca 935/16
- LAG Düsseldorf, 29.08.2017 - 14 Sa 334/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01
Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
Auszug aus ArbG Essen, 21.02.2017 - 2 Ca 935/16
Es kommt also nicht nur darauf an, was von einem durchschnittlichen Anforderungen entsprechenden Angehörigen des jeweiligen Verkehrskreises in der jeweiligen Situation erwartet werden konnte, wozu auch gehört, ob die Gefahr erkennbar und der Erfolg vorhersehbar und vermeidbar war; abzustellen ist auch darauf, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (vgl. BAG vom 18.04.2002, 8 AZR 348/01 mwN).
- LAG Düsseldorf, 29.08.2017 - 14 Sa 334/17
Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig
1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.02.2017 (2 Ca 935/16) wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt nach teilweiser Klagerücknahme zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.02.2017 (2 Ca 935/16) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 3.720,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.12.2015 zu zahlen.