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   ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15   

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https://dejure.org/2015,62954
ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15 (https://dejure.org/2015,62954)
ArbG Essen, Entscheidung vom 21.12.2015 - 6 Ca 908/15 (https://dejure.org/2015,62954)
ArbG Essen, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 6 Ca 908/15 (https://dejure.org/2015,62954)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2014 - 16 Sa 482/14

    Entgelterhöhung bei Altersteilzeit - Einmalzahlung - Freistellungsphase

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (BAG, Urteil vom 19.02.2013, 9 AZR 452/11 Rn. 19; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.08.2014, 16 Sa 482/14 Rn. 57).

    Dieses kann eine Rolle für die Frage spielen, inwiefern Erhöhungen und Zusatzleistungen, die erst in der Freistellungsphase entstehen, auch an diese Arbeitnehmer weitergegeben werden müssen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.08.2014, 16 Sa 482/14).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Im Blockmodell tritt der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase mit seiner vollen Arbeitsleistung im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (BAG, Urteil vom 21.09.2010, 9 AZR 515/09 Rn. 34; BAG, Urteil vom 19.01.2010, 9 AZR 51/09 Rn. 32).

    Das für die Freistellungsphase angesparte Entgelt ist die Gegenleistung für die bereits in der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinausgehende Arbeit (BAG, Urteil vom 21.09.2010, 9 AZR 515/09 Rn. 34; BAG, Urteil vom 19.10.2004, 9 AZR 647/03).

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Ein auf die Vornahme einer künftigen Handlung gerichteter Antrag ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG, Urteil vom 22.10.2014, 5 AZR 731/12 Rn. 40; BAG, Urteil vom 06.05.2003, 1 ABR 13/02, BAGE 106, 111).

    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG, Urteil vom 22.10.2014, 5 AZR 731/12 Rn. 40; BAG, Urteil vom 27.10.2010, 7 ABR 36/09 Rn. 13).

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11

    Altersteilzeit - Mindestnettobetragstabelle

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (BAG, Urteil vom 19.02.2013, 9 AZR 452/11 Rn. 19; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.08.2014, 16 Sa 482/14 Rn. 57).
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Im Blockmodell tritt der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase mit seiner vollen Arbeitsleistung im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (BAG, Urteil vom 21.09.2010, 9 AZR 515/09 Rn. 34; BAG, Urteil vom 19.01.2010, 9 AZR 51/09 Rn. 32).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG, Urteil vom 22.10.2014, 5 AZR 731/12 Rn. 40; BAG, Urteil vom 27.10.2010, 7 ABR 36/09 Rn. 13).
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 461/10

    Auslösung im Baugewerbe - Verlegung des Betriebs

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BAG, Urteil vom 21.02.2012, 9 AZR 461/10 Rn. 17).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Er erarbeitet in der Arbeitsphase ein Guthaben, welches in der Freistellungsphase zur Auszahlung kommen soll (BAG, Urteil vom 04.10.2005, 9 AZR 449/04 Rn. 16).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Ein auf die Vornahme einer künftigen Handlung gerichteter Antrag ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG, Urteil vom 22.10.2014, 5 AZR 731/12 Rn. 40; BAG, Urteil vom 06.05.2003, 1 ABR 13/02, BAGE 106, 111).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung (BAG, Urteil vom 24.06.2003, 9 AZR 353/02).
  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 668/02

    Tarifauslegung - tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Abendpersonal an

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

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