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   ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14   

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https://dejure.org/2014,44381
ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14 (https://dejure.org/2014,44381)
ArbG Essen, Entscheidung vom 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14 (https://dejure.org/2014,44381)
ArbG Essen, Entscheidung vom 22. August 2014 - 7 Ca 1286/14 (https://dejure.org/2014,44381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung von Resturlaub durch Arbeitnehmerinnen wegen eines Beschäftigungsverbots auf Grundlage des Mutterschutzgesetzes (MuSchG); Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung des Resturlaubs nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    Nach der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH hat das BAG angenommen, der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlösche nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des in § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG genannten Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist, und hat § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie in der Auslegung des EuGH in der Schultz-Hoff-Entscheidung richtlinienkonform ausgelegt bzw. fortgebildet (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07, juris).

    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die nationalen Gerichte die Reichweite der innerstaatlichen Bestimmung zu diesem Zweck einschränken müssen (vgl. BAG v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 m.w. Hinweisen auf die Rspr. des EuGH v. 05.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - [Pfeiffer ua.]; EuGH v. 11.07.2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] ).

    § 17 Abs. 2 BEEG ist zu entnehmen, dass sich Zeiten, in denen der Urlaubsanspruch aus Gründen, die vom Willen des Arbeitnehmers unabhängig sind, nicht realisiert werden können, nicht nachteilig auf den Bestand des Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruchs auswirken dürfen (so ausdrücklich BAG v. 24.03.2009 a.a.O.).

    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG beschränkt (vgl. BAG v. 12.04.2011 - 9 AZR 80/10; BAG v. 04.05.2010 - 9 AZR 183/09; BAG v. 24.03.2009 a.a.O., LAG Rheinland-Pfalz v. 28.01.2014 - 6 Sa 342/13, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Abweichung der Vertragspartner vom Gesetzesrecht ist hierbei nur ausnahmsweise anzunehmen (BAG v. 24.03.2009 a.a.O.).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    Die Klägerin beruft sich ferner auf die Rechtsprechung des BAG (Urteil v. 20.05.2008 - 9 AZR 219/07), wonach der vor einer ersten Elternzeit bestehende Erholungsurlaub auf die Zeit nach dem Ende einer zweiten unmittelbar anschließenden Elternzeit übertragen werde.

    Für den Fall einer weiteren Elternzeit, die sich nahtlos an die bisherige Elternzeit anschließt, hält das Bundesarbeitsgericht an diesem Ergebnis inzwischen nicht mehr fest (vgl. BAG v. 20.05.2008 - 9 AZR 219/07, juris).

    Die Elternzeit ist ein durch Gemeinschaftsrecht gewährleistete "Urlaub" im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (BAG v. 20.05.2008 - 9 AZR 219/07, juris).

    Das gilt insbesondere für Elternurlaub und Erholungsurlaub (BAG v. 20.05.2008, a.a.O.).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    aa)Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie dahin auszulegen, dass diese Regelung einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegensteht, die die Möglichkeit für einen während mehrerer Zeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln, dadurch einschränken, dass sie einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch auf bezahlten Urlaub erlischt (EuGH v. 22.11.2011 - C-214/10 - [KHS] a.a.O.).

    Daraus folgert der EuGH die Möglichkeit, durch nationales Recht Übertragungszeitraum vorzusehen, welche die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreite (EuGH v. 22.11.2011 - C-214/10 - [KHS] a.a.O.).

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    Die Beklagte beruft sich ferner auf die Rechtsprechung des BAG (Urteil v. 23.04.1996 - 9 AZR 165/95), wonach der nach dem Erziehungsurlaub übertragene Urlaub mit Ablauf des nächsten Urlaubsjahres auch dann verfalle, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub beispielsweise wegen Krankheit, Beschäftigungsverboten oder ähnlichem nicht nehmen konnte.

    Dies galt nach früherer Auffassung auch, wenn der Arbeitnehmer wegen andauernder Erkrankung, eingetretener Beschäftigungsverbote und/oder erneuter Elternzeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht mehr von der Arbeitspflicht freigestellt werden konnte (BAG v. 23.04.1996 -9 AZR 165/95; BAG v. 21.10.1997 - 9 AZR 267/96, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG beschränkt (vgl. BAG v. 12.04.2011 - 9 AZR 80/10; BAG v. 04.05.2010 - 9 AZR 183/09; BAG v. 24.03.2009 a.a.O., LAG Rheinland-Pfalz v. 28.01.2014 - 6 Sa 342/13, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    Ferner seien sie durch das Zustimmungsgesetz nicht innerstaatliches Recht in dem Sinne geworden, dass seine Vorschriften normativ auf alle Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einwirken mit der Folge, dass die Gerichte für Arbeitssachen entgegenstehende gesetzliche oder kollektiv-rechtliche Bestimmungen oder einzelvertragliche Vereinbarungen nicht zu beachten haben oder zumindest völkerrechtsfreundlich auszulegen haben (BAG v. 07.08.2012, a.a.O.; vgl. auch BAG v. 09.08.2011 - 9 AZR 425/10; ErfK/Gallner 14. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 35).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13

    Ersatzurlaub als Schadensersatz - stufenweisen Wiedereingliederung -

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG beschränkt (vgl. BAG v. 12.04.2011 - 9 AZR 80/10; BAG v. 04.05.2010 - 9 AZR 183/09; BAG v. 24.03.2009 a.a.O., LAG Rheinland-Pfalz v. 28.01.2014 - 6 Sa 342/13, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG beschränkt (vgl. BAG v. 12.04.2011 - 9 AZR 80/10; BAG v. 04.05.2010 - 9 AZR 183/09; BAG v. 24.03.2009 a.a.O., LAG Rheinland-Pfalz v. 28.01.2014 - 6 Sa 342/13, jeweils zitiert nach juris).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    Der Erholungsurlaub hat nach der Rechtsprechung des EuGH demgegenüber den Zweck, eine positive Wirkung für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers zu entfalten (EuGH v. 06.04.2006 - C -124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging], juris).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14
    Die Beklagte beruft sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 31.01.2013 - 2 C 10/12), wonach der Urlaubsanspruch unabhängig vom Grund der Verhinderung jedenfalls spätestens 18 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfalle.
  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 267/96

    Verfall von Urlaub nach erneutem Erziehungsurlaub

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit - Verfall

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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