Rechtsprechung
ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer; Auslegung einer Verzichtsvereinbarung betreffend Vergütungsansprüche
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
- ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 7175/12
- LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
- BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
Lohnwucher
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Sittenwidrigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung ist anzunehmen, wenn zwischen beiden ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere sittenwidrige Umstände, wie z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (vergleiche BAG vom 16.5.2012 - 5 AZR 268/11 - BAG vom 22.4.2009 - 5 AZR 436/08 - zit. n. Juris).Ein auffälliges Missverhältnis im Arbeitsverhältnis wird dann angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht (BAG vom 18.4.2012 - 5 AZR 630/10 - BAG vom 23.4.2009 - 5 AZR 436/08 - zitiert nach juris).
Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt dieser unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau in Wirtschaftsgebiet auszugehen (vergleiche BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - BAG vom 22.3.2004 - 5 AZR 303/03 -zitiert nach juris).
- BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10
Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Ein auffälliges Missverhältnis im Arbeitsverhältnis wird dann angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht (BAG vom 18.4.2012 - 5 AZR 630/10 - BAG vom 23.4.2009 - 5 AZR 436/08 - zitiert nach juris).Wird der übliche Lohn um 1/3 unterschritten, liegt eine ganz erhebliche, ohne weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG vom 18.4.2012 a.a.O.).
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11
Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Sittenwidrigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung ist anzunehmen, wenn zwischen beiden ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere sittenwidrige Umstände, wie z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (vergleiche BAG vom 16.5.2012 - 5 AZR 268/11 - BAG vom 22.4.2009 - 5 AZR 436/08 - zit. n. Juris).Sind mehr als 50% der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebietes tarifgebunden oder sind mehr als 50% der in diesem Wirtschaftsgebiet beschäftigten Arbeitnehmer organisiert, kann ohne weiteres von der Üblichkeit der Tarifvergütung ausgegangen werden (vergleiche BAG vom 16.5.2012 a.a.O.).
- BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10
Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
(BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - zit. n. Juris). - BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11
Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
e) Deshalb spricht viel dafür, dass eine in Vergangenheitsform und Präsens abgefasste Erklärung sich nur auf etwaige bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung fällig gewordene Ansprüche bezieht (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - NZA 2013, 101). - BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - BAGE 135, 239). - BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - AP BGB § 307 Nr. 56). - BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07
Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist …
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Der Schuldner muss erkennen können, aus welchem Sachverhalt und in welcher ungefähren Höhe er in Anspruch genommen werden soll (BAG vom 30.10.2008 - 8 AZR 886/07 - ; BAG vom 16.05.2007n - 8 AZR 709/06 - BAG vom 17.07.2003 - 8 AZR 486/02 - zit. n. Juris). - BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Der Schuldner muss erkennen können, aus welchem Sachverhalt und in welcher ungefähren Höhe er in Anspruch genommen werden soll (BAG vom 30.10.2008 - 8 AZR 886/07 - ; BAG vom 16.05.2007n - 8 AZR 709/06 - BAG vom 17.07.2003 - 8 AZR 486/02 - zit. n. Juris). - BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03
Sittenwidriges Arbeitsentgelt
Auszug aus ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt dieser unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau in Wirtschaftsgebiet auszugehen (vergleiche BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - BAG vom 22.3.2004 - 5 AZR 303/03 -zitiert nach juris). - BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02
Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger …
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08
Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel
- LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich …
1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.07.2013 - Az. 6 Ca 3175/12 - teilweise abgeändert.Die Klägerin beantragt zuletzt noch, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.07.2013 - Az. 6 Ca 3175/12 teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 25.957,08 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2013 zu zahlen, daneben, ihr wegen der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.