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   ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16   

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ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16 (https://dejure.org/2017,26416)
ArbG Essen, Entscheidung vom 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16 (https://dejure.org/2017,26416)
ArbG Essen, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 4 Ca 3328/16 (https://dejure.org/2017,26416)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann trotz einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge das Klagerecht verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (BAG vom 21.10.2014 - 3 AZR 937/12 - zit. nach juris, Rn. 32; vom 10.02.2009 - 3 AZR 670/07 - zit. nach juris, Rn. 31; vom 25.04.2006 - 3 AZR 372/05 - zit. nach juris, Rn. 14 ff.).

    Nach einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge kann das Klagerecht daher verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (BAG vom 21.10.2014, a.a.O.).

    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre verstrichen, so liegen in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit- , Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (BAG vom 21.10.2014, a.a.O.; vom 10.02.2009, a.a.O.; vgl. allgemein zu den Voraussetzungen der Verwirkung BAG vom 06.11.1997 - 2 AZR 162/97 - zit. nach juris; vom 21.01.2003 - 3 AZR 30/02 - zit. nach juris).

    Interessen des Versorgungsberechtigten stehen dem in der Regel nicht entgegen, während der Versorgungsverpflichtete ein erhebliches Interesse an der Klärung seiner Anpassungspflichten hat, da die weiteren Rentenerhöhungen auf den früheren Anpassungen aufbauen und eine zuverlässige Grundlage für die Kalkulation des Versorgungsaufwands sowie für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens benötigt wird (BAG vom 21.10.2014, a.a.O.; vom 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - zit. nach juris, Rn. 21).

    Dadurch wird vermieden, dass der Zugang des Versorgungsberechtigten zu den Gerichten unzumutbar beschnitten wird (vgl. BAG vom 21.10.2014, a.a.O.; vom 10.02.2009, a.a.O.).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 402/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung nach der Leistungsordnung

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Das Bundesarbeitsgericht entschied am 30.09.2014 (Az. 3 AZR 402/12), dass die Anpassungsbeschlüsse für das Jahr 2008 sowie die Folgejahre fehlerhaft gewesen seien, soweit sie einen biometrischen Faktor berücksichtigten.

    Dies folgt daraus, dass die - auch den Kläger betreffenden - Anpassungsentscheidungen des F. zum 01.01.2008 und 01.01.2009 gemäß der Entscheidung des BAG vom 30.09.2014 (- 3 AZR 402/12 - zit. nach juris) fehlerhaft waren, soweit sie einen biometrischen Faktor berücksichtigt haben.

    Die Leistungsordnung des F. enthält zudem für die bis zum Eintritt eines Leistungsfalls betriebstreuen Arbeitnehmer eine eigenständige Regelung der Anpassungsprüfungs- und -entscheidungspflicht, die an die Stelle der den einzelnen Mitgliedsunternehmen obliegenden Pflicht zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG tritt (BAG vom 30.09.2014 - 3 AZR 402/12 - a.a.O., Rn. 19).

    Gleichwohl hat der F. seine Entscheidung über eine Anpassung der Zahlbeträge ebenso gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und seine Anpassungsbeschlüsse unterliegen ebenso einer uneingeschränkten Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB wie diejenigen des Bochumer Verbandes (für den F. BAG vom 30.09.2014, a.a.O.; für den Bochumer Verband BAG vom 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - zit. nach juris, Rn. 29).

    Die Anpassung der Ruhegelder nach der Leistungsordnung des F. ist daher gegenüber derjenigen nach § 16 BetrAVG zumindest tendenziell günstiger (BAG vom 30.09.2014 - 3 AZR 402/12 - a.a.O., Rn. 20; vom 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - zit. nach juris, Rn. 40).

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Der, aus welchen Gründen auch immer, ungedeckte Anpassungsbedarf aus früheren Anpassungsperioden kann zu einer nachholenden Anpassung führen, muss jedoch nicht mehr vorrangig befriedigt werden." (BAG vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - zit. nach juris, Rn. 30; bestätigt z.B. durch BAG vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 - zit. nach juris, Rn. 21 und 31: "Anspruch erlischt" / "Erlöschen des Anspruches").

    Die Rügefrist gilt für alle Versorgungsempfänger und stellt damit eine einheitliche Versorgungsbedingung dar." (BAG vom 20.09.2007 - 3 AZR 610/07 - a.a.O., Rn. 33; ebenso schon vom 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - zit. nach juris, Rn. 31).

    Grundsätzlich gilt die Entscheidung eines Verbandes im Konditionenkartell - hier des F. - für alle Betriebsrentner unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung (vgl. BAG vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 - a.a.O., Rn. 35).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Der, aus welchen Gründen auch immer, ungedeckte Anpassungsbedarf aus früheren Anpassungsperioden kann zu einer nachholenden Anpassung führen, muss jedoch nicht mehr vorrangig befriedigt werden." (BAG vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - zit. nach juris, Rn. 30; bestätigt z.B. durch BAG vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 - zit. nach juris, Rn. 21 und 31: "Anspruch erlischt" / "Erlöschen des Anspruches").

    Deren Interesse sei auch ausreichend geschützt, weil sie Anspruch auf eine nachholende Anpassung zu dem anstehenden Stichtag hätten (vgl. insgesamt schon BAG vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - a.a.O., Rn. 30).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Die Anpassung der Ruhegelder nach der Leistungsordnung des F. ist daher gegenüber derjenigen nach § 16 BetrAVG zumindest tendenziell günstiger (BAG vom 30.09.2014 - 3 AZR 402/12 - a.a.O., Rn. 20; vom 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - zit. nach juris, Rn. 40).
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre verstrichen, so liegen in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit- , Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (BAG vom 21.10.2014, a.a.O.; vom 10.02.2009, a.a.O.; vgl. allgemein zu den Voraussetzungen der Verwirkung BAG vom 06.11.1997 - 2 AZR 162/97 - zit. nach juris; vom 21.01.2003 - 3 AZR 30/02 - zit. nach juris).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann trotz einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge das Klagerecht verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (BAG vom 21.10.2014 - 3 AZR 937/12 - zit. nach juris, Rn. 32; vom 10.02.2009 - 3 AZR 670/07 - zit. nach juris, Rn. 31; vom 25.04.2006 - 3 AZR 372/05 - zit. nach juris, Rn. 14 ff.).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Gleichwohl hat der F. seine Entscheidung über eine Anpassung der Zahlbeträge ebenso gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und seine Anpassungsbeschlüsse unterliegen ebenso einer uneingeschränkten Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB wie diejenigen des Bochumer Verbandes (für den F. BAG vom 30.09.2014, a.a.O.; für den Bochumer Verband BAG vom 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - zit. nach juris, Rn. 29).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Sind nach dem maßgeblichen Anpassungsstichtag sechs Jahre verstrichen, so liegen in der Regel die für eine Verwirkung erforderlichen Zeit- , Umstands- und Zumutbarkeitsmomente vor (BAG vom 21.10.2014, a.a.O.; vom 10.02.2009, a.a.O.; vgl. allgemein zu den Voraussetzungen der Verwirkung BAG vom 06.11.1997 - 2 AZR 162/97 - zit. nach juris; vom 21.01.2003 - 3 AZR 30/02 - zit. nach juris).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
    Interessen des Versorgungsberechtigten stehen dem in der Regel nicht entgegen, während der Versorgungsverpflichtete ein erhebliches Interesse an der Klärung seiner Anpassungspflichten hat, da die weiteren Rentenerhöhungen auf den früheren Anpassungen aufbauen und eine zuverlässige Grundlage für die Kalkulation des Versorgungsaufwands sowie für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens benötigt wird (BAG vom 21.10.2014, a.a.O.; vom 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - zit. nach juris, Rn. 21).
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

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