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   ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03   

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ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03 (https://dejure.org/2005,32830)
ArbG Essen, Entscheidung vom 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03 (https://dejure.org/2005,32830)
ArbG Essen, Entscheidung vom 27. April 2005 - 6 Ca 6965/03 (https://dejure.org/2005,32830)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Dies geht zu ihren Lasten, denn den Arbeitgeber trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Entscheidung nach § 20 LO 1985 billigem Ermessen entspricht (BAG v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Auslegung).

    Kommt der Arbeitgeber seiner Darlegungslast nicht nach, ist auf die Geldentwertungsrate abzustellen (BAG v. 20.05.2003 a.a.O.).

    Das BAG hat hierzu im Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - (AP Nr. 1 zu.

    Das BAG ist in der oben zitierten Entscheidung vom 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - nämlich von einer Anpassung in Höhe der Teuerungsrate ausgegangen, da die dortige Beklagte nicht ausreichend dargelegt hatte, dass die reallohnbezogene Obergrenze darunter gelegen habe.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Als Maßstab zur Überprüfung ist dabei auf die Rechtsprechung zu § 16 BetrAVG zurückzugreifen, da § 20 LO 1985 sich bewusst an die Formulierung dieser gesetzlichen Norm anlehnt (BAG v. 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 -, AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Während § 16 BetrAVG auf die wirtschaftliche Lage des einzelnen Arbeitgebers abstellt, verlangt § 20 LO 1985 eine unternehmens- und konzernübergreifende Anpassungsentscheidung nach einheitlichen, allgemeinen Kriterien (BAG v. 27.08.1996 a.a.O.).

    (1) Sowohl nach § 20 LO 1985 als auch nach § 16 BetrAVG bildet das Ausmaß der Verteuerung den Ausgangspunkt für die Anpassungsprüfung (BAG v. 27.08.1996 a.a.O.).

    Hat die aktive Belegschaft keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, so müssen sich auch die Betriebsrentner mit einer entsprechend geringeren Anpassungsrate begnügen (BAG AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG; BAG AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 -, AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 27.08.1996 a.a.O.).

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist die Anpassungsentscheidung gem. § 20 LO 1985 gerichtlich gem. § 315 BGB zu überprüfen und - sofern sie nicht billigem Ermessen entspricht - durch Urteil zu ersetzen (vgl. nur BAG v. 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 -).

    Diese Überprüfung kann auch im Rahmen einer Leistungsklage erfolgen (BAG v. 17.08.2004 a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG hat ein Versorgungsempfänger nämlich grundsätzlich bis zum nächsten Anpassungsstichtag Zeit, um eine frühere Anpassung zumindest außergerichtlich zu rügen (BAG v. 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - BAG v. 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 -, AP Nr. 53 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 -, BAGE 83, 1, 8 f.).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 356/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Für den Anpassungsbedarf kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BAG zu § 16 BetrAVG in der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung auf die Entwicklung vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag an (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 356/91 -, AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 -, AP Nr. 47 zu § 16 BetrAVG).

    Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungs-entscheidungen geschlossen wird (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 356/91 -, AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 -, AP Nr. 47 zu § 16 BetrAVG).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Hierzu beruft er sich auf eine Entscheidung des BAG v. 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - und trägt vor, dies ergebe sich aufgrund der Systematik des C., bei der parallel zu der Anpassungsentscheidung der Betriebsrenten auch über die Anpassung der für die Anwartschaften ausschlaggebenden Gruppenbeträge entschieden werde.

    Das BAG hat in seinem Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - (nicht veröffentlicht) entschieden, dass in dem Fall einer Pensionierung kurz vor der nächsten Anpassungsentscheidung nicht nur anteilsmäßig eine Anhebung der Rente um jeweils 1/36 für jeden Monat seit Pensionierung zu erfolgen habe, sondern dem Betriebsrentner nach der Leistungsordnung des C. der volle Anpassungssatz zustehe.

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Für den Anpassungsbedarf kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BAG zu § 16 BetrAVG in der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung auf die Entwicklung vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag an (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 356/91 -, AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 -, AP Nr. 47 zu § 16 BetrAVG).

    Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungs-entscheidungen geschlossen wird (BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 356/91 -, AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 -, AP Nr. 47 zu § 16 BetrAVG).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG hat ein Versorgungsempfänger nämlich grundsätzlich bis zum nächsten Anpassungsstichtag Zeit, um eine frühere Anpassung zumindest außergerichtlich zu rügen (BAG v. 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - BAG v. 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 -, AP Nr. 53 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 -, BAGE 83, 1, 8 f.).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG hat ein Versorgungsempfänger nämlich grundsätzlich bis zum nächsten Anpassungsstichtag Zeit, um eine frühere Anpassung zumindest außergerichtlich zu rügen (BAG v. 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - BAG v. 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 -, AP Nr. 53 zu § 16 BetrAVG; BAG v. 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 -, BAGE 83, 1, 8 f.).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Mit der Verwirkung wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen (BAG v. 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 -, EzA § 242 BGB Verwirkung).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
    Um den Tatbestand der Verwirkung zu erfüllen, muss ein Schuldner zum einen längere Zeit ein Recht nicht geltend gemacht haben (sog. Zeitmoment) und zum anderen müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG v. 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 -, EzA § 630 BGB Nr. 12).
  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

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