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   ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18   

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ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18 (https://dejure.org/2018,39763)
ArbG Essen, Entscheidung vom 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18 (https://dejure.org/2018,39763)
ArbG Essen, Entscheidung vom 28. November 2018 - 4 Ca 1733/18 (https://dejure.org/2018,39763)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Die Einschränkung einer Versorgungszusage, nach der nur die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Versorgungszusage mit einem Arbeitnehmer verheiratete Ehefrau eine Hinterbliebenenversorgung erhält, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - zit. nach juris, Rn. 28 ff.).

    Darüber hinaus sind auch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrollfähig, die die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Rechte und Pflichten zum Nachteil des Vertragspartners einschränken (BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 31).

    Schränkt der Arbeitgeber den danach erfassten Personenkreis zulasten des Arbeitnehmers in einer Versorgungszusage weiter ein, unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn 33).

    Damit weicht sie von der die Hinterbliebenenversorgung für nicht geschiedene Ehefrauen kennzeichnenden Vertragstypik ab (vgl. BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 34 ff.).

    (aa) Der Arbeitnehmer hat ein rechtlich geschütztes Interesse, dass das sich aus dem Näheverhältnis zu der Ehefrau, mit der er bei seinem Ableben verheiratet ist, ergebende typisierte Versorgungsinteresse entsprechend der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung für nicht geschiedene Ehefrauen abgesichert ist (BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 38).

    (2) Die durch die Rechtsunwirksamkeit der vereinbarten Klausel entstehende planwidrige Unvollständigkeit der Versorgungszusage ist deshalb im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen (BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 49).

    Der Arbeitgeber will mit der Hinterbliebenenversorgung offenkundig eine Person begünstigen, die in einem abgrenzbaren Näheverhältnis zum Versorgungsberechtigten steht (BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 32).

    (f) Diese Auffassung wird auch bestätigt durch die von beiden Seiten herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O.).

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Betriebliche Altersversorgung ist auch Entgelt der berechtigten Arbeitnehmer, das diese als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhalten (BAG vom 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - zit. nach juris, Rn. 69).

    Dieses Interesse stellt auf ausschließlich private Gesichtspunkte ab, die eine dem Interesse des Arbeitgebers dienende Regelung nicht rechtfertigen können (vgl. im Zusammenhang mit der Benachteiligung wegen des Alters BAG vom 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - zit. nach juris, Rn. 73 ff.).

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (vgl. zuletzt u.a. BAG vom 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - zit. nach juris, Rn. 37 f.).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen - sog. blue-pencil-Test (vgl. BAG vom 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - zit. nach juris, Rn. 43 mwN).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen typischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (vgl. BAG vom 23.04.2013 - 3 AZR 512/11 - zit. nach juris, Rn. 34 f.).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (BAG vom 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 - zit. nach juris, Rn. 25).
  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    In vollem Umfang kontrollfähig sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen modifizieren, einschränken oder aushöhlen (BGH vom 10.12.2013 - X ZR 24/13 - zit. nach juris, Rn. 16).
  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Das Versprechen an den Dritten erfolgt dabei nach § 331 Abs. 1 BGB grundsätzlich in der Weise, dass der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel erst mit dem Tod des Versprechensempfängers erwirbt (vgl. BAG vom 31.07.2018 - 3 AZR 731/16 - zit. nach juris, Rn. 26; vom 30.09.2014 - 3 AZR 930/12 - zit. nach juris, Rn. 14; vom 15.10.2013 - 3 AZR 294/11 - zit. nach juris, Rn. 14; MüKoBGB-Gottwald, 7. Aufl., § 331, Rn. 2; Staudinger-Jagmann (2015), BGB, § 331, Rn. 4 alle mwN).
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Das Versprechen an den Dritten erfolgt dabei nach § 331 Abs. 1 BGB grundsätzlich in der Weise, dass der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel erst mit dem Tod des Versprechensempfängers erwirbt (vgl. BAG vom 31.07.2018 - 3 AZR 731/16 - zit. nach juris, Rn. 26; vom 30.09.2014 - 3 AZR 930/12 - zit. nach juris, Rn. 14; vom 15.10.2013 - 3 AZR 294/11 - zit. nach juris, Rn. 14; MüKoBGB-Gottwald, 7. Aufl., § 331, Rn. 2; Staudinger-Jagmann (2015), BGB, § 331, Rn. 4 alle mwN).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

    Auszug aus ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Das Versprechen an den Dritten erfolgt dabei nach § 331 Abs. 1 BGB grundsätzlich in der Weise, dass der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel erst mit dem Tod des Versprechensempfängers erwirbt (vgl. BAG vom 31.07.2018 - 3 AZR 731/16 - zit. nach juris, Rn. 26; vom 30.09.2014 - 3 AZR 930/12 - zit. nach juris, Rn. 14; vom 15.10.2013 - 3 AZR 294/11 - zit. nach juris, Rn. 14; MüKoBGB-Gottwald, 7. Aufl., § 331, Rn. 2; Staudinger-Jagmann (2015), BGB, § 331, Rn. 4 alle mwN).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07

    Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung -

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

  • LAG Düsseldorf, 07.06.2019 - 6 Sa 54/19

    Absicherungswille des Arbeitnehmers bei Altersversorgung; Absicherung für

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 28.11.2018 - Az: 4 Ca 1733/18 - wird zurückgewiesen.
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