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   ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12   

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ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12 (https://dejure.org/2012,53103)
ArbG Essen, Entscheidung vom 29.11.2012 - 3 Ca 466/12 (https://dejure.org/2012,53103)
ArbG Essen, Entscheidung vom 29. November 2012 - 3 Ca 466/12 (https://dejure.org/2012,53103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger Berechnung nach der Regel "Quotierung vor Begrenzung"; Berechnung der Betriebsrente als Erstrente; Regelungen zur Berechnung des Ruhegeldes als Teilzeitkraft hinsichtlich Diskriminierung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    a) Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien dem Grunde nach nunmehr übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 Abs. 5-9 der RL 89 jeweils zum 01.07.

    Anders als bei Anpassungsentscheidungen nach § 16 BetrAVG, die von einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen abhängen, ist die Höhe, in der anzupassen ist, in § 5 der RL 89 festgeschrieben und der Anspruch auf Zahlung der angepassten Rente zum jeweiligen Zahlungstermin fällig (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führen (BAG 30.11.2012 - 3 AZR 475/09 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Auslegung; 19.06.2012 - 3 AZR 289/10 - BB 2012, 2828; 11.12.2007 - 1 AZR 953/06 - AP Nr. 37 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).

    Weiterhin verschieben sich die in der Versorgungsordnung festgelegten Verhältnisse von Leistung und Gegenleistung, indem die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch genommen wird (BAG 30.11.2012 - 3 AZR 475/09 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Auslegung; BAG vom 19.04.2011, - 3 AZR 318/09 - AP Nr. 63 zu § 2 BetrAVG; vom 12.12.2006, - 3 AZR 716/05 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Berechnung).

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    Soweit der Kläger die Berechnung der Erstrente im Wege der "Quotierung vor Begrenzung" verfolge, sind die Beklagten der Auffassung, dass ihre Vorgehensweise im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die mit der Entscheidung vom 21.03.2006 (3 AZR 374/05) eine Änderung erfahren habe, stehe.

    Die Parteien gehen in ihrer Argumentation zutreffend von den Grundsätzen aus, die das BAG in seiner Entscheidung vom 21.03.2006 (3 AZR 374/05 - AP Nr. 51 zu § 2 BetrAVG) aufgestellt hat.

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    In älteren Entscheidungen wurde noch die Auffassung vertreten, dass eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind, und dass diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (BAG 28.03.1995 - 3 AZR 900/94 - AP Nr. 21 zu § 6 BetrAVG; 08.05.1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG; 24.06.1986 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    Der diesbezügliche Hinweis der Beklagten darauf, dass die Änderung des Durchführungsweges keinen Einfluss darauf hat, dass der Arbeitgeber Versorgungsschuldner bleibt (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - NZA 2002, 554), ist zutreffend.
  • LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09

    Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    bb) Wie das LAG Düsseldorf bereits in einer Entscheidung vom 10. November 2009 (6 Sa 659/09 - zitiert nach Juris) zu genau diesem Schreiben ausgeführt hat, ergibt dessen Auslegung, dass den Betriebsrentnern vor Augen geführt wurde, dass durch die Änderung des Durchführungsweges den Arbeitnehmern ein neuer Schuldner hinsichtlich der Pensionszahlungen geschaffen werden sollte.
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    In älteren Entscheidungen wurde noch die Auffassung vertreten, dass eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind, und dass diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (BAG 28.03.1995 - 3 AZR 900/94 - AP Nr. 21 zu § 6 BetrAVG; 08.05.1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG; 24.06.1986 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    Weiterhin verschieben sich die in der Versorgungsordnung festgelegten Verhältnisse von Leistung und Gegenleistung, indem die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch genommen wird (BAG 30.11.2012 - 3 AZR 475/09 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Auslegung; BAG vom 19.04.2011, - 3 AZR 318/09 - AP Nr. 63 zu § 2 BetrAVG; vom 12.12.2006, - 3 AZR 716/05 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Berechnung).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führen (BAG 30.11.2012 - 3 AZR 475/09 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Auslegung; 19.06.2012 - 3 AZR 289/10 - BB 2012, 2828; 11.12.2007 - 1 AZR 953/06 - AP Nr. 37 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führen (BAG 30.11.2012 - 3 AZR 475/09 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Auslegung; 19.06.2012 - 3 AZR 289/10 - BB 2012, 2828; 11.12.2007 - 1 AZR 953/06 - AP Nr. 37 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 103/13

    Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Reihenfolge

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.11.2012 - 3 Ca 466/12 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, nachdem er die weitergehende Klage im Kammertermin mit Zustimmung der Beklagten zurückgenommen hat, 1.das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.11.2012 - 3 Ca 466/12 abzuändern und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an ihn 9.527,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2.878,67 Euro nebst weiteren Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 9.527,08 Euro seit dem 07.11.2012 zu zahlen;.

    2.hilfsweise, für den Fall des Unterliegens mit dem Antrag zu 1: das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.11.2012 - 3 Ca 466/12 abzuändern und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an ihn 8.104,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2.490,16 Euro nebst weiteren Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.104,60 Euro seit dem 07.11.2012 zu zahlen.

  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09

    Berechnung der Betriebsrente hinsichtlich Vornahme der Quotierung des Ruhegeldes

    Zum Ergebnis, dass bei der Berechnung des Ruhegeldes zunächst die Begrenzung nach Richtlinie 2/89 und erst im Anschluss daran eine Quotierung zu erfolgen hat, gelangt auch die 3. Kammer des Arbeitsgerichts F. in den jeweils am 29.11.2012 verkündeten Urteilen (AZ: 3 Ca 3774/10 und 3 Ca 466/12).
  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09

    Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersvorsorge; Verschaffung

    Zum Ergebnis, dass bei der Berechnung des Ruhegeldes zunächst die Begrenzung nach Richtlinie 2/89 und erst im Anschluss daran eine Quotierung zu erfolgen hat, gelangt auch die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Essen in den jeweils am 29.11.2012 verkündeten Urteilen (AZ: 3 Ca 3774/10 und 3 Ca 466/12).
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