Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2015 - 19 BV 706/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 87 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG, § 50 BetrVG
Schicht- und Einsatzplanung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schicht- und Einsatzplanung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.11.2015 - 19 BV 706/14
- ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2015 - 19 BV 706/14
- LAG Hessen, 18.07.2016 - 16 TaBV 1/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11
Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2015 - 19 BV 706/14
Zu einer anderen Beurteilung kann es jedoch kommen, wenn die zu verteilende Arbeitszeit sich nicht auf den Betrieb beschränkt (BAG, Beschluss vom 19.6.2012 - 1 ABR 19/11; zit. nach juris).Welche dies sind, richtet sich nach der Organisationsentscheidung des Arbeitgebers im Hinblick auf Art und Umfang der im Betrieb zu erledigenden Arbeit (BAG, Beschluss vom 19.6.2012 - 1 ABR 19/11; zit. nach juris).
Wenn eine Dienstleistung vom Arbeitgeber in mehreren Betrieben erbracht wird und die Arbeitsabläufe in den Betrieben technisch-organisatorisch miteinander verknüpft sind, ist eine betriebliche Regelung nicht möglich (BAG, Beschluss vom 19.6.2012 - 1 ABR 19/11; zit. nach juris).
In diesem Fall ist gemäß § 50 Abs. 1 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zuständig (BAG, Beschluss vom 19.6.2012 - 1 ABR 19/11; zit. nach juris).
- BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01
Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat - …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2015 - 19 BV 706/14
Ob ein solches zwingendes Bedürfnis, das die Rechtsfolge des § 50 Abs. 1 BetrVG auslöst, besteht, bestimmt sich nach dem Mitbestimmungstatbestand, der einer zu regelnden Angelegenheit zugrunde liegt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Beschluss vom 15.1.2002 - 1 ABR 10/01 m.w.N.; zit. nach juris). - BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2015 - 19 BV 706/14
Die Wahrnehmung eigener betriebsverfassungsrechtlicher Rechte begründet, wenn sie von anderen Betriebsverfassungsorganen bestritten wird, auch ein Feststellungsinteresse (BAG, Beschluss vom 20.12.1995 - 7 ABR 8/95; zit. nach juris). - BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11
Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2015 - 19 BV 706/14
Ein solcher Antrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend machen kann, dass nicht die andere Arbeitnehmervertretung, sondern er selbst für den Abschluss der Vereinbarung zuständig sei (BAG, Beschluss vom 5.3.2013 - 1 ABR 75/11; zit. nach juris). - BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2015 - 19 BV 706/14
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat den Zweck, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und im Umkehrschluss ihrer für das Privatleben verbleibenden freien Zeit mit den auf der Seite des Arbeitgebers bestehenden betrieblichen Belangen in einer angemessenen Ausgleich zu bringen (BAG, Beschluss vom 28.5.2002 - 1 ABR 40/01; zit. nach juris).