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   ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15   

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https://dejure.org/2016,74477
ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15 (https://dejure.org/2016,74477)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.08.2016 - 6 BV 846/15 (https://dejure.org/2016,74477)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. August 2016 - 6 BV 846/15 (https://dejure.org/2016,74477)
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  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15
    Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der freigestellten Betriebsratsmitglieder erfordert es nicht, dass sie von den Regelungen der auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Gesamtbetriebsvereinbarung nicht mehr erfasst werden (vgl. BAG, Bosch'. v. 10.07.2013 - 7 ABR 22/12, Rn. 18, NZA 2013, 1221 f.).

    Das ist gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung (vgl. BAG, Beschl. v. 10.07.2013 - 7 ABR 22/12, Rn. 20 rnwN, NZA 2013, 1221 f.).

    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (vgl. BAG, Beschl. v. 10.07.2013 - 7 ABR 22/12, Rn. 19 mwN, NZA 2013, 1221 f.).

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15
    Ob das vom Betriebsrat verfolgte Recht tatsächlich besteht, ist .eine Frage der Begründetheit (BAG, Beschl. v. 9.9.2015 - 7 ABR 69/13, Rn. 17 und 22 mwN., NZA 2016, 57 ff.).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15
    Diese Verpflichtung besteht für sie, weil sonst gegebenenfalls weitere, nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder zur Erledigung notwendiger Betriebsratsaufgaben für den konkreten Einzelfall gem. § 37 Abs. 2 BetrVG von ihrer Arbeitspflicht befreit werden müssten (vgl. auch BAG, Beschl. v.24.2.2016 - 7 ABR 20/14, Rn. 14, NZA 2016, 831, 833).
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos (BAG, Beschl. v. 22.7.2014 - 1 ABR 94/12, Rn. 12, juris; BAG, Beschl. V. 4.12.2013 -7 ABR 7/12, Rn. 15, NZA 2014, 803 [804] mwN) bzw. als "auf der-Hand liegend" ausgeschlossen erscheint.
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15
    Die Notwendigkeit gewisser Subsumtionsprozesse im Rahmen einer etwaig erforderlich werdenden Zwangsvollstreckung steht daher der Verwendung ausfüllungsbedürftiger Begriffe in einem Unterlassungstitel und dem darauf gerichteten Antrag nicht generell entgegen (BAG, Urt. V. 20.11.2012 - 1 AZR 611/11, Rn. 25, BAGE 144, 1 ff. = NZA 2013, 437 ff.).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos (BAG, Beschl. v. 22.7.2014 - 1 ABR 94/12, Rn. 12, juris; BAG, Beschl. V. 4.12.2013 -7 ABR 7/12, Rn. 15, NZA 2014, 803 [804] mwN) bzw. als "auf der-Hand liegend" ausgeschlossen erscheint.
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15
    Gegebenenfalls ändert sich daher der Ort der Leistungserbringung (vgl. § 269 BGB) für Betriebsratsmitglieder ganz oder teilweise, die ohne ihre Freistellung ihre Arbeitsleistung nicht oder nicht nur in dem Betrieb oder der Betriebsstätte zu erbringen hätten, in der der Betriebsrat seinen Sitz hat." (BAG, Beschl. v. 28.08.1991 7 ABR 46/90, zu B II 3 a der Gründe, BAGE 68, 224 = NZA 1992, 72.ff.).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15
    Die Prüfung, welche Verhaltensweisen der Schuldner unterlassen soll, darf nicht durch eine ungenaue Antragsformulierung und einen dem entsprechenden gerichtlichen Titel raus dem Erkenntnis- in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG, Beschl. v. 14.9.2010 - 1 ABR 32/09, NZA 2011, 364 ff.).
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