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ArbG Frankfurt/Main, 05.04.2006 - 20 Ca 8461/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.04.2006 - 20 Ca 8461/05
- LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Auswahlfehler - Betriebszugehörigkeit
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. April 2006, Az.: 20 Ca 8461/05 teilweise abgeändert.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 05. April 2006 verkündetes Urteil, Az. 20 Ca 8461/05, unter Klageabweisung im Übrigen festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 22. September 2005 nicht zum 31. Oktober 2005, sondern erst zum 30. November 2005 aufgelöst worden ist und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Vergütung für November 2005 in Höhe von 1.585,00 EUR brutto abzüglich 623, 40 EUR netto nebst anteiliger geltend gemachter Zinsen zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. April 2006, Az. 20 Ca 8461/05, abzuändern und.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. April 2006, Az. 20 Ca 8461/05, ist gemäß §§ 8 Abs. 2 lit. b und c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.