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   ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11   

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https://dejure.org/2011,77749
ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11 (https://dejure.org/2011,77749)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.10.2011 - 17 BV 164/11 (https://dejure.org/2011,77749)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 17 BV 164/11 (https://dejure.org/2011,77749)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    Zudem wird kein Zustimmungsverweigerungsrecht dadurch begründet, dass ein Arbeitnehmer zu untertariflichen Bedingungen beschäftigt wird (BAG, Beschluss vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - in Juris).

    Insoweit kann nichts anderes gelten als für die Zustimmungsverweigerung wegen Nbrmverstoßes nach § 88 Abs. 5 Nr. 1 TV PV (BAG, Beschluss vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage 2011, § 99, Rn. 33 m.w.N.).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    b) Dem Antrag ist bei ordnungsgemäßer Durchführung des Unterrichtungsverfahrens und der rechtzeitigen Antragstellung beim Arbeitsgericht nur dann nicht stattzugeben, wenn es offensichtlich ist, dass die vorläufige Durchführung nicht dringend erforderlich war (BAG, Beschluss vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - in Juris).
  • LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99

    Versetzung: Unwirksamkeit infolge vermuteter Arbeitnehmerüberlassung nach Ablauf

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    Dahinstehen kann auch, ob eine zulässige Konzernüberlassung im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AUG vorliegt (vgl. zur Auslegung des Begriffes "vorübergehend" Hess. LAG, Urteil vom 26. Mai 2000 -2 Sa 423/99 - in Juris).
  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    Der kollektive Schutzzweck des § 99 BetrVG findet seine Grenze an der Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers (BAG, Beschluss vom 20. September 1990- 1 ABR 37/90 - in Juris).
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    Offensichtlich nicht der Fall ist dies nur bei grober Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme aus der Sicht des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - in Juris).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    Hingegen genügt es nicht, dass einzelne Vertragsbedingungen einer Norm zuwiderlaufen (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - in Juris zu § 99 BetrVG).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    Da die Vorschrift allein der Wahrung der Interessen des betroffenen Arbeitnehmers dient, scheidet ein Widerspruch dann aus, wenn die Versetzung dem Wunsch des betreffenden Arbeitnehmers entspricht (BAG, Beschluss vom 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - in Juris; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage 2011, § 99, Rn. 33).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    Denn in diesem Fall liegt eine einheitliche Maßnahme vor, die einheitlich der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung bedarf (BAG, Beschluss vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - in Juris).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
    Die notwendige Anbindung des versetzten Arbeitnehmers an sein Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber bleibt auch dann erhalten, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend für den Arbeitgeber in einem anderen (Konzern-) Unternehmen tätig wird (BAG, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - in Juris).
  • LAG Hessen, 19.03.2013 - 4 TaBV 252/11

    Zuständigkeit nach Wegfall der Konzernvertretung

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Oktober 2011 - 17 BV 164/11 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen zum Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Oktober 2011 - 17 BV 164/11 - abzuändern und.

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