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ArbG Frankfurt/Main, 13.10.2010 - 22 Ca 1144/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 13.10.2010 - 22 Ca 1144/10
- LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
Versetzung eines Flugkapitäns - Umstationierung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2010 22 Ca 1144/10, abgeändert.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 13. Oktober 2010 verkündetes Urteil, 22 Ca 1144/10, ua. und soweit für das Berufungsverfahren von Belang die Unwirksamkeit der mit Schreiben vom 27. Januar 2010 ausgesprochenen Versetzung sowie die Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 27. Januar 2010 festgestellt.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2010, 22 Ca 1144/10, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2010, 22 Ca 1144/10, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.