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ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01 |
Zitiervorschläge
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. November 2001 - 9 Ca 3425/01 (https://dejure.org/2001,22924)
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Muss eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest belegt werden?
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 07.11.2001 - 9 Ca 3425/01
- ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01
- LAG Hessen, 05.09.2002 - 9 Sa 1876/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01
Diesen Vortrag des Beklagten hat der Kläger nicht mehrbestritten (zur abgestuften Darlegungslast BAG U. v. 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 DB 2000, 1524). - BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01
Zwar enthält das Schreiben vom 03.01.2001 keine Kündigungsandrohung und ist das Schreiben vom 18.01.2001 als Abmahnung im Rechtssinne unwirksam, weil der Beklagte § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT nicht beachtet hat (BAG U. v. 16.11.1989 - 6 AZR 64/88 DB 1990, 841). - BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01
Selbst wenn zu Gunsten des Klägers unterstellt wird, dass er Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG ist und dass sein Arbeitsverhältnis Inlandsbezug aufweist (hierzu aus letzter Zeit BAG B. v. 20.02.2001 - 1 ABR 30/00 DB 2001, 2054), hätte der Beklagte dem Erfordernis des § 102 Abs. 1 Satz 1, 2 BetrVG genügt.