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   ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01   

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https://dejure.org/2001,22924
ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01 (https://dejure.org/2001,22924)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01 (https://dejure.org/2001,22924)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. November 2001 - 9 Ca 3425/01 (https://dejure.org/2001,22924)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Muss eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest belegt werden?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01
    Diesen Vortrag des Beklagten hat der Kläger nicht mehrbestritten (zur abgestuften Darlegungslast BAG U. v. 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 DB 2000, 1524).
  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88

    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01
    Zwar enthält das Schreiben vom 03.01.2001 keine Kündigungsandrohung und ist das Schreiben vom 18.01.2001 als Abmahnung im Rechtssinne unwirksam, weil der Beklagte § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT nicht beachtet hat (BAG U. v. 16.11.1989 - 6 AZR 64/88 DB 1990, 841).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2001 - 9 Ca 3425/01
    Selbst wenn zu Gunsten des Klägers unterstellt wird, dass er Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG ist und dass sein Arbeitsverhältnis Inlandsbezug aufweist (hierzu aus letzter Zeit BAG B. v. 20.02.2001 - 1 ABR 30/00 DB 2001, 2054), hätte der Beklagte dem Erfordernis des § 102 Abs. 1 Satz 1, 2 BetrVG genügt.
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