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   ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - 18 BV 785/06   

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https://dejure.org/2007,56299
ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - 18 BV 785/06 (https://dejure.org/2007,56299)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.06.2007 - 18 BV 785/06 (https://dejure.org/2007,56299)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 18 BV 785/06 (https://dejure.org/2007,56299)
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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 BV 197/12

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur Umgruppierung nach § 99 BetrVG

    Durch Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2007 - 18 BV 785/06 - ,wurden die entsprechenden Zustimmungsersetzungsanträge rechtskräftig mit der Begründung zurückgewiesen, dass zwar grundsätzlich eine Oberleitung der Mitarbeiter in das neue Tarifsystem durch die Tarifparteien erfolgt sei, aus der zwischen den Betriebsparteien vereinbarten Regelungsvereinbarung jedoch eine erhöhte Darlegungslast der Arbeitgeberin in Bezug auf die Richtigkeit der Umgruppierung folge, der die Arbeitgeberin im Verfahren 18 BV 785/06 nicht nachgekommen sei.

    Die Rechtskraft der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2007, 18 BV 785/06, stehe nicht entgegen, da das Arbeitsgericht keine materielle Entscheidung getroffen habe.

    Der Betriebsrat ist der Auffassung, eine erneute Entscheidung in der Sachekönne nicht getroffen werden, da über die Umgruppierung der Mitarbeiter A, B, C, D, E, F, G und H bereits rechtskräftig in dem Verfahren 18 BV 785/06 entschieden sei.

    Die Rechtskraft des Beschlusses des ArbG Frankfurt am Main vom 26. Juli 2007, 18 BV 785/06, steht einer Entscheidungüber die Zustimmungsersetzung bezogen auf die Zustimmungsersuchen derArbeitgeberin vom 18.11.2011 nicht gemäß § 322 ZPO entgegen.

    Bezogen auf 2.449 Arbeitnehmer, auch hinsichtlich der Arbeitnehmer A, B, C, D, E, F, G und H, verfolgt die Arbeitgeberin damit im Wesentlichen erneut das auch der Entscheidung des ArbG Frankfurt am Main vom 26. Juli 2007, 18 BV 785/06, zugrundeliegende Rechtsschutzziel, die Mitarbeiter in die Vergütungsgruppen des neuen Vergütungssystems zu überführen.

    Über diesen Verfahrensgegenstand hat das ArbG Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 26.07.2007, 18 BV 785/06, nicht entschieden.

    Die Rechtskraft des Beschlusses des ArbG Frankfurt am Main vom 26.07.2007, 18 BV 785/06, steht der Zulässigkeit der Verhandlung über den vorliegend neuen Verfahrensgegenstanddamit nicht entgegen.

  • LAG Hessen, 22.09.2015 - 4 TaBV 203/14

    Rechtsmittelverzicht

    Nachdem der Betriebsrat seine Zustimmung nicht erteilte, leitete die Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen - 18 BV 785/06 - ein Zustimmungsersetzungsverfahren ein.

    Die Rechtskraft des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2007 - 18 BV 785/06 - stehe dem nicht entgegen, da das Arbeitsgericht keine materielle Entscheidung getroffen habe.

    Die Rechtskraft des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 26. Juli 2007 im Verfahren - 18 BV 785/06 - stehe der Entscheidung nicht entgegen, da das vorliegende Verfahren auf Grund des neuen Zustimmungsersuchens der Arbeitgeberin einen neuen Streitgegenstand habe.

    Die Rechtskraft des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 26. Juli 2007 - 18 BV 785/06 - stehe einer Entscheidung zugunsten der Arbeitgeberin entgegen.

  • LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07

    Rechtsmittelverzicht - Unterwerfungsvereinbarung - Beschlussverfahren -

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni 2007 - 18 BV 785/06 - wird als unzulässig verworfen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main - 18 BV 785/06 - abzuändern,.

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