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   ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06   

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https://dejure.org/2006,19512
ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06 (https://dejure.org/2006,19512)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06 (https://dejure.org/2006,19512)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. September 2006 - 7 Ca 2181/06 (https://dejure.org/2006,19512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Schließung eines Autohauses - Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers zur Betriebsstilllegung - Generalbevollmächtigte als leitende Angestellte - Beweislastumkehr bei Negativattest der Bundesanstalt für Arbeit zur Massenentlassungsanzeige - ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Firmenaufgabe - Betriebsbedingte Kündigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06
    Das BAG hat hieraufhin erst kürzlich (BAG, Urteil vom 23.03.2006 - 2 AZR 343/05, NZA 2006, 971 ff.) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und legt den Begriff "Entlassung" nunmehr richtlinienkonform dahingehend aus, dass auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung abzustellen ist, so dass die Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 KSchG vor Zugang der Kündigungserklärung erfolgen muss.

    Eine Rechtsprechungsänderung darf in diesem Zusammenhang nicht dazu führen, dass einer Partei rückwirkend Handlungspflichten auferlegt werden, die sie nachträglich nicht mehr erfüllen kann (siehe BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05, NZA 2006, 971, 975).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06
    Dies gilt auch, wenn ein sogen. Negativattest vorliegt, mit dem die Arbeitsverwaltung bestätigt, dass keine Anzeigepflicht besteht (siehe BAG, Urteil vom 21.05.1970, BAGE 22, 336, 343; BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 895/95, NJW 1997, 2131, 2132 f.).
  • BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06
    Dies gilt auch, wenn ein sogen. Negativattest vorliegt, mit dem die Arbeitsverwaltung bestätigt, dass keine Anzeigepflicht besteht (siehe BAG, Urteil vom 21.05.1970, BAGE 22, 336, 343; BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 895/95, NJW 1997, 2131, 2132 f.).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06
    Der EuGH hat aber in der Rechtssache "..." (EuGH, Urteil vom 27.01.2005, NZA 2005, 213 ff.) entschieden, dass sich diese bisher vom BAG verworfene Auslegung aus dem europäischen Gemeinschafts-(sekundär)recht ergebe, das mit § 17 KSchG umgesetzt wird.
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Anzahl der regelmäßig Beschäftigten bei einer Betriebsstilllegung ist der Zeitpunkt des Ausspruchs bzw. Zugangs der Kündigungserklärung als derjenige Zeitpunkt, in dem noch die bisherige Belegschaftsstärke galt und der Beklagte eine normale Betriebstätigkeit entfaltet (siehe BAG, Urteil vom 13.04.2000 - 2 AZR 215/99, AP Nr. 13 zu § 17 KSchG 1969).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2006 - 7 Ca 2181/06
    Das BAG hat es in seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt BAG, Urteil vom 18.09.2003, BAGE 107, 318 ff.) abgelehnt, diesen Begriff in zeitlicher Hinsicht mit dem Zugang der Kündigungserklärung gleichzusetzen.
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