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   ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17   

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ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17 (https://dejure.org/2017,59975)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 26.10.2017 - 8 Ca 82/17 (https://dejure.org/2017,59975)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 8 Ca 82/17 (https://dejure.org/2017,59975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludenter Verzicht der Parteien auf das Erfordernis des Abschlusses einer Zielvereinbarung durch jahrelange vorbehaltlose monatliche Zahlung einer von einer Zielvereinbarung abhängigen variablen Vergütung ohne Vorliegen von Zielvereinbarungen

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Zielvereinbarung - jahrelange vorbehaltlose monatliche Zahlung - Vertragsänderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 3 Sa 34/16

    Anschlussverbot - Befristung - Verzugsschadenpauschale - arbeitsrechtliche

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Eine planwidrige, unbeabsichtigte Gesetzeslücke ist nicht ersichtlich (LAG Baden-Württemberg vom 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - Rn. 95; dem folgend LAG Baden-Württemberg vom 09.10.2017 - 4 Sa 8/17 - Rn. 64).

    Während § 12 a ArbGG nach seiner ursprünglichen Intention darauf abzielt, dass erstinstanzliche Urteilsverfahren zu verbilligen und die Kostenrisiken zu verringern, die sich aus Kostenerstattungsansprüchen für die Parteien ergeben können (BAG vom 27.07.1994 - 7 ABR 10/93 - Rn. 23), dient § 288 Abs. 5 BGB der pauschalen Entschädigung des Gläubigers für seine internen Beitreibungs- und Mahnkosten (LAG Baden-Württemberg vom 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - Rn. 95).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.10.2017 - 4 Sa 8/17

    Verzugsschadenspauschale - Entgeltfälligkeitsregelung - unangemessene

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Eine planwidrige, unbeabsichtigte Gesetzeslücke ist nicht ersichtlich (LAG Baden-Württemberg vom 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - Rn. 95; dem folgend LAG Baden-Württemberg vom 09.10.2017 - 4 Sa 8/17 - Rn. 64).

    Bei monatlicher Zahlung des Arbeitsentgelts muss der Kläger monatlich kontrollieren und gegebenenfalls berechnen, welche Ansprüche ihm seiner Ansicht nach noch zustehen (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16 - Rn. 20; dem folgend LAG Baden-Württemberg vom 09.10.2017 - 4 Sa 8/17 - Rn. 65).

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Auch wenn man ein solches Erfordernis im Rahmen der betrieblichen Übung trotz deren vertraglichen Charakters fordert, ändert dies nichts daran, dass eine dem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber beachtete ständige Übung ihm gegenüber einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen begründen kann (vgl. BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16 f.; MüKoBGB/Müller-Glöge, 7. Auflage 2016, BGB § 611 Rn. 433).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Ob daneben die strengeren Voraussetzungen für eine Konkretisierung, das heißt, neben einem Zeitablauf ein zusätzliches Hinzutreten eines Umstandsmomentes sowie eines schutzwürdigen Vertrauens gegeben sind (vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 54; BAG vom 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 50; BAG vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 15), kann vorliegend dahinstehen.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Ob sich der Anspruch daneben auch auf das von der Rechtsprechung entwickelte Institut der betrieblichen Übung stützten lässt oder eine solche nach wie vor einen kollektiven Tatbestand voraussetzt (so BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15) kann demgegenüber dahinstehen.
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Ob daneben die strengeren Voraussetzungen für eine Konkretisierung, das heißt, neben einem Zeitablauf ein zusätzliches Hinzutreten eines Umstandsmomentes sowie eines schutzwürdigen Vertrauens gegeben sind (vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 54; BAG vom 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 50; BAG vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 15), kann vorliegend dahinstehen.
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Während § 12 a ArbGG nach seiner ursprünglichen Intention darauf abzielt, dass erstinstanzliche Urteilsverfahren zu verbilligen und die Kostenrisiken zu verringern, die sich aus Kostenerstattungsansprüchen für die Parteien ergeben können (BAG vom 27.07.1994 - 7 ABR 10/93 - Rn. 23), dient § 288 Abs. 5 BGB der pauschalen Entschädigung des Gläubigers für seine internen Beitreibungs- und Mahnkosten (LAG Baden-Württemberg vom 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - Rn. 95).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Ob daneben die strengeren Voraussetzungen für eine Konkretisierung, das heißt, neben einem Zeitablauf ein zusätzliches Hinzutreten eines Umstandsmomentes sowie eines schutzwürdigen Vertrauens gegeben sind (vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 54; BAG vom 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 50; BAG vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 15), kann vorliegend dahinstehen.
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Die Rechtsfrage muss klärungsfähig, klärungsbedürftig und entscheidungserheblich sein (BAG vom 05.10.2010 - 5 AZN 666/10 - Rn. 5).
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 590/13

    Arbeitnehmerstatus - studentischer Prorektor

    Auszug aus ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17
    Ein Vertrag kann danach durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme) zustande kommen, zum Beispiel kann in dem jahrelangen einvernehmlichen Austausch von Dienstleistung und Vergütung ein übereinstimmender Wille der Parteien zum Ausdruck kommen, einander zu den tatsächlich erbrachten Leistungen arbeitsvertraglich verbunden zu sein (BAG vom 09.04.2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26).
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15

    Lebensmittelindustrie - Reinigungskosten - Hygienekleidung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16

    Beitreibungskostenpauschale im Arbeitsverhältnis - Abrechnung

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