Rechtsprechung
ArbG Gelsenkirchen, 09.04.2009 - 5 Ca 2327/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verhaltensbedingte Kündigung, Testkäufe, grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrechte
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 242 BGB, § 1 KSchG, § 102 BetrVG, Art 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art 1 Abs. 1 GG
Verhaltensbedingte Kündigung, Testkäufe, grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrechte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit von Testkäufen ohne vorherige, diese zeitlich eingrenzende Information des Arbeitnehmers mit §§ 241 Abs. 2, 242 BGB; Zulässigkeit von Ehrlichkeitskontrollen des Arbeitnehmers
Kurzfassungen/Presse (2)
- proof-management.de (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
(Un-)Zulässigkeit von Testkäufen durch Detektive
- derwesten.de (Pressebericht)
Hussel darf Verkäuferin nach Testkauf nicht kündigen
Besprechungen u.ä. (2)
- beck-blog (Kurzanmerkung)
Arbeitsgericht Gelsenkirchen untersagt Kündigung nach verdeckten Testkäufen
- proof-management.de (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
(Un-)Zulässigkeit von Testkäufen durch Detektive
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.04.2009 - 5 Ca 2327/08
In Ermanglung einer gesetzlichen Regelung zur Frage der zulässigen Reichweite von Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hält das Bundesarbeitsgericht mit dem Hinweis, das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers sei nicht schrankenlos gewährleistet, Ehrlichkeitskontrollen des Arbeitnehmers für erlaubt, wenn eine konkrete Güter- und Interessenabwägung ergebe, dass derartige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers durch überwiegende Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt und verhältnismäßig seien ( BAG, Urteil vom 04.04.1990 - 5 AZR 299/89, AP Nr. 21 zu § 611 Persönlichkeitsrecht; BAG, Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 - NZA 2000, 418 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90). - BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.04.2009 - 5 Ca 2327/08
In Ermanglung einer gesetzlichen Regelung zur Frage der zulässigen Reichweite von Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hält das Bundesarbeitsgericht mit dem Hinweis, das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers sei nicht schrankenlos gewährleistet, Ehrlichkeitskontrollen des Arbeitnehmers für erlaubt, wenn eine konkrete Güter- und Interessenabwägung ergebe, dass derartige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers durch überwiegende Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt und verhältnismäßig seien ( BAG, Urteil vom 04.04.1990 - 5 AZR 299/89, AP Nr. 21 zu § 611 Persönlichkeitsrecht; BAG, Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 - NZA 2000, 418 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90). - BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.04.2009 - 5 Ca 2327/08
Werden Testkäufe vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zwecks deren zeitlicher Eingrenzung nicht vorher mitgeteilt, hat der Arbeitnehmer als Kläger im Kündigungsschutzverfahren gegen eine auf das Ergebnis der Testkäufe gestützte Kündigung des Arbeitgebers kaum Mittel des Gegenbeweises bzw. keine ausreichende Möglichkeit, Tatsachen vorzutragen, die die Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit der die Testkäufe bekundenden Zeugen bzw. Zeugenaussagen erschüttern könnten (siehe für den Strafprozess BGH, 1. Strafsenat, Urteil vom 18.11.1999, 1 StR 221/99). - LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen …
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.04.2009 - 5 Ca 2327/08
Das LAG Hamm hat dementsprechend in einem Fall des Einsatzes eines Detektivs zur Kontrolle der Einhaltung von Arbeitszeiten im Ergebnis eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des betroffenen Arbeitnehmers verneint (Urteil vom 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06), und zwar u.a. mit dem Hinweis, der Arbeitgeber könne stattdessen auch selbst heimliche Kontrollen vornehmen. - BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89
Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.04.2009 - 5 Ca 2327/08
In Ermanglung einer gesetzlichen Regelung zur Frage der zulässigen Reichweite von Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hält das Bundesarbeitsgericht mit dem Hinweis, das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers sei nicht schrankenlos gewährleistet, Ehrlichkeitskontrollen des Arbeitnehmers für erlaubt, wenn eine konkrete Güter- und Interessenabwägung ergebe, dass derartige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers durch überwiegende Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt und verhältnismäßig seien ( BAG, Urteil vom 04.04.1990 - 5 AZR 299/89, AP Nr. 21 zu § 611 Persönlichkeitsrecht; BAG, Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 - NZA 2000, 418 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90).
- LAG Hessen, 10.09.2021 - 10 Sa 347/21
Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung von Fahrgeldern
Ein solcher "Ehrlichkeitstest" ohne das Verführen zur Pflichtwidrigkeit aufgrund arrangierter Umstände ist grds. rechtmäßig und muss vom Arbeitnehmer hingenommen werden (…ErfK/Niemann 21. Aufl. § 626 BGB Rn. 95; Ricken Anm. zu BAG 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - RdA 2001, 49, 54;… NK-ArbR/Kerwer 1. Aufl. § 1 KSchG Rn. 1035; kritisch bei unangekündigten Testkäufen durch Dritte ArbG Gelsenkirchen 9. April 2009 - 5 Ca 2327/08 - BeckRS 2010, 74340) .