Rechtsprechung
ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur (Nicht-)Einhaltung der Ausschlussfristen des § 8 des Rahmentarifvertrages für die Arbeitnehmer der Industrie der Steine und Erden im Lande Hessen vom 27.04.2005.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Einhaltung der Ausschlussfristen bei der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen aus dem Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmer der Industrie der Steine und Erden im Lande Hessen vom 27.04.2005; Notwendigkeit einer konkreten Kenntnis von tariflichen ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
- LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
- BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05
Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Sie enthält auch dann keine gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, wenn diese vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen (so BAG, Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 -, AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen = NZA 2006, 845, 846 unter II. 2. b) der Gründe mit weiteren Nachweisen).Mit dem Klageabweisungsantrag im Kündigungsschutzprozess macht der Arbeitgeber nämlich nicht nur hinreichend deutlich, dass er die Kündigung für wirksam hält und von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Kündigung ausgeht, sondern er lehnt zugleich die vom Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage geltend gemachten Entgeltansprüche ab (BAG, Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 -, AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen = NZA 2006, 845, 846 f. unter II. 3. der Gründe mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74
Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet - …
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Dabei setzt eine tarifkonforme Geltendmachung voraus, dass außerdem auch die Höhe des Anspruchs, das heißt der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird (so BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 -, AP Nr. 12 zu § 23 a BAT in den Gründen auf Blatt 430 R mit weiteren Nachweisen; vgl. auch LAG Bremen, Urteil vom 04.06.2002 - 1 Sa 30 und 94/02 -, juris, unter I. 1. c) der Gründe, Rdnr. 190 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
Manteltarifvertrag Außenhandel
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Im Übrigen kommt es auf die konkrete Kenntnis von tariflichen Ausschlussfristen bei deren Anwendung gerade nicht an - diese laufen ohne Rücksicht auf das Wissen der Arbeitsvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.1983 - 3 AZR 206/82 -, AP Nr. 131 zu § 1 TVG Auslegung unter 4. der Gründe auf Blatt 1093 R mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des …
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Denn die Erhebung der Kündigungsschutzklage kann ein ausreichendes Mittel zur Geltendmachung nur von solchen Ansprüchen sein, die während des Kündigungsrechtsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 -, juris, unter B. II. 2. a) der Gründe, Rdnr. 21). - BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86
Frist zur schriftlichen Geltendmachung von Lohnansprüchen innerhalb einer …
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Nach Wegfall der den Arglisteinwand begründenden Umstände müssen innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist die Ansprüche in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend gemacht werden (BAG, Urteil vom 05.02.1987 - 2 AZR 46/86 -, juris, unter II. 4. b) der Gründe, Rdnr. 31 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96
Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Der Gläubiger muss seinen Anspruch so genau wie möglich bezeichnen (so BAG, Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 585/96 -, AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR unter B. II. 2. b) der Gründe auf Blatt 299 R mit weiteren Nachweisen). - BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01
Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Denn die Anwendung einer tariflichen Ausschlussfrist wird nicht durch einen Verstoß gegen die Auslegungspflicht nach § 8 TVG bzw. § 9 Abs. 2 DVO-TVG ausgeschlossen (so BAG, Urteil vom 23.01.2002 - 4 AZR 56/01 -, AP Nr. 5 zu § 2 Nachweisgesetz = NZA 2005, 800, 803 bis 805 unter 5. b) der Gründe mit ausführlicher Begründung). - BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02
Ausschlußfrist und Betriebsübergang
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Es muss vielmehr binnen kurzer Zeit Klage erhoben werden (so BAG, Urteil vom 13.02.2003 - 8 AZR 236/02 -, AP Nr. 244 zu § 613 a BGB unter II. 2. c) der Gründe, bei "juris" unter Rdnr. 41). - BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 523/97
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Werden mehrere Ansprüche geltend gemacht, müssen sich daher die Beschreibungen des Anspruchsgrundes auf jeden einzelnen Anspruchsgrund beziehen (BAG, Urteil vom 18.03.1999 - 6 AZR 523/97 -, juris, unter B. II. 3. a) der Gründe, Rdnr. 37 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
Zweistufige Ausschlussfrist in AGB
Auszug aus ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10
Demgegenüber bezieht sich die im Schriftsatz des Klägers vom 11.06.2010 auf Seite 8 (Blatt 61 der Akte) angesprochene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 -, AP Nr. 11 zu § 305 BGB = NZA 2008, 757 bis 760) ausschließlich auf vorformulierte arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, so dass sie auch auf den Besonderheiten der Inhaltskontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB beruht. - LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 1643/08
Vertretung; Vollmachtsurkunde; Personalleiter; Zurückweisung; unverzüglich; HR …
- LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10
Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 07.09.2010 - 5 Ca 511/10 - wird zurückgewiesen.