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ArbG Hagen, 07.12.2018 - 4 BV 26/18 |
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- ArbG Hagen, 10.07.2019 - 3 Ca 218/19 Am 15.01.2019 tagte erstmals die Einigungsstelle für den Interessenausgleich unter dem Vorsitze des Herrn M, gleichzeitig auch im Hinblick auf den Abschluss eines Sozialplans, nachdem das Arbeitsgericht Hagen zuvor mit Beschluss vom 07.12.2018 (Aktenzeichen 4 BV 26/18) Herrn M auch zum Vorsitzenden für eine Einigungsstelle zu dem Regelungsgegenstand des Abschlusses eines Sozialplans bestellt hatte.