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   ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00   

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https://dejure.org/2001,33384
ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00 (https://dejure.org/2001,33384)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00 (https://dejure.org/2001,33384)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 5 Ca 1429/00 (https://dejure.org/2001,33384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Beschäftigung als Arbeiterin im innerbetrieblichen Transport des Logistikzentrums eines Einzelhandelsunternehmens; Ablehnung eines Änderungsangebots (Einführung von Samstagsarbeit) als vertragswidriges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00
    Dabei ist an sich auch die Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells mit Samstagsarbeit eine unternehmerische Entscheidung, durch die die Beschäftigungsmöglichkeit für einen in dieses neue Arbeitszeitsystem nicht integrierbaren Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen entfallen kann (so BAG, Urteil vom 18.12.1997 - 2 AZR 709/96 -, AP Nr. 46 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1998, 304, 305 [BAG 18.12.1997 - 2 AZR 709/96] unter II. 1. der Gründe).

    Ein Verstoß gegen das tariflich zwingende Erfordernis des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitregelung führt grundsätzlich bereits aus formellen Gründen zur Unwirksamkeit der auf diesem geänderten Arbeitszeitmodell beruhenden (Änderungs-)Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1997 - 2 AZR 709/96 -, AP Nr. 46 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1998, 304, 306 [BAG 18.12.1997 - 2 AZR 709/96] unter II. 2. a) der Gründe).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00
    Bei der - hier allein in Betracht kommenden - Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen muss der Arbeitgeber darlegen, welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen er angeordnet hat und wie sich die von ihm behaupteten Umstände unmittelbar oder mittelbar auf die Beschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auswirken (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 -, NZA 1999, 1157, 1159 f. [BAG 17.06.1999 - 2 AZR 456/98] unter III. 2. a) der Gründe m. w. N.).
  • LAG Hamm, 22.06.1998 - 19 Sa 236/98

    Unzulässigkeit einer ordentlichen Kündigung mangels sozialer Rechtfertigung;

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00
    Demzufolge kann offen bleiben, ob das von der Klägerin abgelehnte Änderungsangebot in der Erklärung vom 24.05.2000 (Blatt 88 d. A.) überhaupt ausreichend bestimmt genug und damit annahmefähig gewesen ist (vgl. dazu: LAG Berlin, Urteil vom 13.01.2000 - 10 Sa 2194/99 -, NZA-RR 2000, 302 f.; LAG Hamm, Urteil vom 22.06.1998 - 19 Sa 236/98 -, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 51 auf S. 2).
  • LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2194/99

    Vorrang Änderungskündigung vor Beendigungskündigung; Eindeutigkeit des

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00
    Demzufolge kann offen bleiben, ob das von der Klägerin abgelehnte Änderungsangebot in der Erklärung vom 24.05.2000 (Blatt 88 d. A.) überhaupt ausreichend bestimmt genug und damit annahmefähig gewesen ist (vgl. dazu: LAG Berlin, Urteil vom 13.01.2000 - 10 Sa 2194/99 -, NZA-RR 2000, 302 f.; LAG Hamm, Urteil vom 22.06.1998 - 19 Sa 236/98 -, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 51 auf S. 2).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass der Unternehmer grundsätzlich darin frei ist, wie er die Kapazitäten und Arbeitszeiten auf seine Produktion verteilt (BAG, Urteil vom 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 -, AP Nr. 42 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1997, 1047, 1049 [BAG 24.04.1997 - 2 AZR 352/97] unter II. 2. a) der Gründe).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00
    Der Vortrag des Arbeitgebers muss erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 -, NZA 1999, 1098, 1099 [BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99] unter II. 1. b) der Gründe m. w. N.).
  • LAG Hamm, 20.01.1998 - 13 TaBV 86/97
    Auszug aus ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00
    Außerdem soll die "systematische Einteilung" den Arbeitnehmern eine Planung ihrer Arbeitszeit und Freizeit ermöglichen (so LAG Hamm, Beschluß vom 20.01.1998 - 13 Ta BV 86/97 -, NZA-RR 1999, 492, 493 [LAG Hamm 20.01.1998 - 13 TaBV 86/97] unter II. 2. b) der Gründe).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88

    Dauerhafter Umsatzrückgang

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.01.2001 - 5 Ca 1429/00
    Dabei können sich solche betrieblichen Erfordernisse aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidung wie Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einstellung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben (BAG, Urteil vom 15.06.1989 - 2 AZR 600/88 -, AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = NZA 1990, 65 [BAG 15.06.1989 - 2 AZR 600/88] unter II. 1. a) der Gründe).
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