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   ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16   

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https://dejure.org/2016,35351
ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16 (https://dejure.org/2016,35351)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 25.10.2016 - 4 Ca 881/16 (https://dejure.org/2016,35351)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 4 Ca 881/16 (https://dejure.org/2016,35351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegen der Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung durch den Arbeitnehmer i.R.d. Sozialauswahl bei Betriebsänderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    Es ist hierbei substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (siehe nur BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 -, AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972, Namensliste; BAG 19.03.2009 - 2 AZR 418/07 -, NZA 2009, 1023).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    Mit dieser Stellungnahme belegte der Betriebsrat zugleich, dass Kündigungen in dem aus dem Interessenausgleich ersichtlichen Umfang auch nach seiner Auffassung unvermeidlich und soziale Maßnahmen beraten worden waren (vgl. BAG, 20.09.2012, 6 AZR 155/11 -, juris; BAG 18.01.2012 - 6 AZR 407/10 - EzA KSchG § 6 Nr. 4).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    Mit dieser Stellungnahme belegte der Betriebsrat zugleich, dass Kündigungen in dem aus dem Interessenausgleich ersichtlichen Umfang auch nach seiner Auffassung unvermeidlich und soziale Maßnahmen beraten worden waren (vgl. BAG, 20.09.2012, 6 AZR 155/11 -, juris; BAG 18.01.2012 - 6 AZR 407/10 - EzA KSchG § 6 Nr. 4).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    Es ist hierbei substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (siehe nur BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 -, AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972, Namensliste; BAG 19.03.2009 - 2 AZR 418/07 -, NZA 2009, 1023).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    Nachdem die Beklagte auf entsprechendes Bestreiten des Klägers konkret zur Betriebsratsanhörung vorgetragen hat, wäre es nunmehr Aufgabe des Klägers gewesen, vollständig und im Einzelnen darzulegen, ob der Betriebsrat entgegen der Behauptung des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden sei oder in welchen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Betriebsratsanhörung für falsch oder unvollständig hält (BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 -, juris; BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07 -, NZA 2008, 1314).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    Sprechen gut nachvollziehbare und ersichtlich nicht auf Missbrauch zielende Überlegungen für die - ggf. fehlerhaft - getroffene Eingrenzung des auswahlrelevanten Personenkreises, ist die Grenze der groben Fehlerhaftigkeit unterschritten (BAG, 19.12.2013, - 6 AZR 790/12-, DB 2014, 781).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    In die Sozialauswahl können nur solche Arbeitnehmer einbezogen werden, deren Aufgabenbereich miteinander vergleichbar ist, und die nach den arbeitsvertraglichen Vorgaben kraft Direktionsrecht auf den in Betracht kommenden anderen Arbeitsplatz umgesetzt bzw. versetzt werden könnten (vgl. KR-Griebeling, 11. Aufl., § 1 KSchG, Rdnr. 617, 621; BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14 -, MDR 2016, 398).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    Eine unbewusst erfolgte, bloß objektive Fehlinformation führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 -, NZA 2016, 99).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    Grob fehlerhaft ist die Sozialauswahl nur dann, wenn ein evidenter ins Auge springender, schwerer Fehler vorliegt (vgl. BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06 -, juris; KR-Weigand, 11. Aufl., § 125 InsO, Rdnr. 22 ff.; A/P/S-Dörner/Künzel, 4. Aufl., § 125 InsO, Rdnr. 25 ff.).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16
    Nachdem die Beklagte auf entsprechendes Bestreiten des Klägers konkret zur Betriebsratsanhörung vorgetragen hat, wäre es nunmehr Aufgabe des Klägers gewesen, vollständig und im Einzelnen darzulegen, ob der Betriebsrat entgegen der Behauptung des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden sei oder in welchen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Betriebsratsanhörung für falsch oder unvollständig hält (BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 -, juris; BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07 -, NZA 2008, 1314).
  • LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 25.10.2016 - 4 Ca 881/16 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 25.10.2016 - 4 Ca 881/16 - abzuändern und.

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