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   ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13   

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ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13 (https://dejure.org/2013,63127)
ArbG Halle, Entscheidung vom 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13 (https://dejure.org/2013,63127)
ArbG Halle, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 3 Ca 1298/13 (https://dejure.org/2013,63127)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.07.2012 - 2 AZR 782/11 - zitiert nach juris m.w.N.).

    Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über diese Verhältnisse geben (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 08.02.989 - 5 AZR 40/88 - zitiert nach juris; Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - zitiert nach juris).

    Ein Arbeitnehmer kann deshalb nur in Ausnahmefällen die Entfernung auch solcher Aktenvorgänge verlangen, die auf einer richtigen Sachverhaltsdarstellung beruhen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - zitiert nach juris m.w.N.).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn eine Interessenabwägung im Einzelfall ergibt, dass die weitere Aufbewahrung zu unzumutbaren beruflichen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen könnte, obwohl der beurkundete Vorgang für das Arbeitsverhältnis rechtlich bedeutungslos geworden ist (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - zitiert nach juris).

  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82

    Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses

    Auszug aus ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13
    Beide Regelungsziele lassen sich nur erreichen, wenn Belohnungen und Geschenke jeder Art unterbleiben, gleichgültig, in welcher Form sie versprochen werden (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 - zitiert nach juris zu § 10 BAT), soweit es sich nicht nur um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt.

    Nicht zu den Geschenken oder Belohnungen zählen lediglich kleinere Aufmerksamkeiten (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 - zitiert nach juris), die den Rahmen sozial üblicher Dankbarkeitsgesten nicht verlassen und deren Zurückweisung als Unhöflichkeit oder Pedanterie erschiene.

    Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen ist umfassend; es gilt sogar für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 - zitiert nach juris unter Bezugnahme auf Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 - zitiert nach juris).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13
    Die für das Arbeitsverhältnis der Parteien geltende Vorschrift des § 3 Abs. 3 TV-L (die wortgleich ist mit der Vorgängerregelung des § 10 BAT-Ost/§ 10 BAT ist) soll eine saubere und unbestechliche Diensterfüllung gewährleisten (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - zitiert nach juris).

    Der mehrfache Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an sich auch geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - zitiert nach juris).

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

    Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

    Auszug aus ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13
    Die Unterrichtserteilung und alle sich darauf beziehenden Arbeiten gehören zum Berufsbild einer Lehrkraft (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 144/07 - zitiert nach juris).
  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13
    Das "Recht", vom Vertragspartner eines Dauerschuldverhältnisses für die Zukunft ein vertraggetreues Verhalten (Tun oder Unterlassen) zu verlangen, ist eine - selbstverständliche - dauernde Befugnis des Gläubigers und kein Anspruch im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB und des 37 TV-L (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 - zitiert nach juris zu der Vorgangernorm des § 70 BAT).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13
    Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen ist umfassend; es gilt sogar für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 - zitiert nach juris unter Bezugnahme auf Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 - zitiert nach juris).
  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 40/88

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Auszug aus ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13
    Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über diese Verhältnisse geben (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 08.02.989 - 5 AZR 40/88 - zitiert nach juris; Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - zitiert nach juris).
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