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   ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13   

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ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13 (https://dejure.org/2014,22877)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2014 - 25 Ca 490/13 (https://dejure.org/2014,22877)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2014 - 25 Ca 490/13 (https://dejure.org/2014,22877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 14 TV-L, § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 106 GewO
    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L - Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG vom 04.07.2012, BeckRS 2012, 75281), ist die vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) entsprechend § 106 GewO grundsätzlich einzuhalten hat.

    Dabei ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer nur vorübergehenden Übertragung oder das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung der höherwertigen Tätigkeit und ggf. einer höheren Vergütung überwiegt (vgl. BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 14.12.2005, NZA-RR 2006, S. 388; BAG vom 17.04.2002, NZA 2003, S. 159; Giesen, in: MüHdb-ArbR, § 326 Rn. 59).

    Entspricht die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit nicht billigem Ermessen, erfolgt die Bestimmung der "Leistung" entsprechend § 315 Abs. 3 S. 2 BGB durch richterliche Entscheidung (vgl. BAG vom 04.07.2012, a.a.O.).

    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 18.04.2012 NZA 2012,S. 927).

    Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Dauer den Regelfall darstellt, wohingegen die vorübergehende Übertragung nach § 14 TV-L die Ausnahme ist und deshalb eines ausreichenden Grundes bedarf, um billigem Ermessen zu entsprechen (BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 17.04.2002, a.a.O.).

    Das Projekt muss aber bereits so konkret feststehen, dass zum Zeitpunkt der Übertragung eine durch hinreichende Tatsachen gestützte Prognose getroffen werden kann, dass eine dauerhafte Beschäftigung des Arbeitnehmers mit der übertragenen höherwertigen Tätigkeit nicht möglich ist (vgl. hierzu: BAG vom 04.07.2012, a.a.O.).

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13
    Dabei ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer nur vorübergehenden Übertragung oder das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung der höherwertigen Tätigkeit und ggf. einer höheren Vergütung überwiegt (vgl. BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 14.12.2005, NZA-RR 2006, S. 388; BAG vom 17.04.2002, NZA 2003, S. 159; Giesen, in: MüHdb-ArbR, § 326 Rn. 59).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13
    Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - so genannte Elementenfeststellungsklage - (vgl. BAG vom 22.10.2008, NZA 2009, S. 151; BAG vom 05.03.2006, NZA 2006, S. 690; BAG vom 25.10.2001, NZA 2002 S. 1052).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 474/04

    Eingruppierung - Mitarbeiter einer Ratsfraktion

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13
    Dabei ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer nur vorübergehenden Übertragung oder das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung der höherwertigen Tätigkeit und ggf. einer höheren Vergütung überwiegt (vgl. BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 14.12.2005, NZA-RR 2006, S. 388; BAG vom 17.04.2002, NZA 2003, S. 159; Giesen, in: MüHdb-ArbR, § 326 Rn. 59).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13
    Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - so genannte Elementenfeststellungsklage - (vgl. BAG vom 22.10.2008, NZA 2009, S. 151; BAG vom 05.03.2006, NZA 2006, S. 690; BAG vom 25.10.2001, NZA 2002 S. 1052).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13
    Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - so genannte Elementenfeststellungsklage - (vgl. BAG vom 22.10.2008, NZA 2009, S. 151; BAG vom 05.03.2006, NZA 2006, S. 690; BAG vom 25.10.2001, NZA 2002 S. 1052).
  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 134/11

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - billiges Ermessen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13
    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 18.04.2012 NZA 2012,S. 927).
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