Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70839
ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13 (https://dejure.org/2014,70839)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07.05.2014 - 4 Ca 250/13 (https://dejure.org/2014,70839)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 4 Ca 250/13 (https://dejure.org/2014,70839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,70839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 171/11

    Mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft - "sehr gutes Deutsch"

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13
    Für die Annahme einer mittelbaren Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft iSd. § 3 Abs. 2 AGG ist kein statistischer Nachweis erforderlich, dass eine bestimmte Gruppe durch die in Frage stehenden Kriterien tatsächlich wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals benachteiligt wird (LAG Nürnberg 5. Oktober 2011 - 2 Sa 171/11 - Rn. 69) .

    In einem solchen Fall fehlt es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung (LAG Nürnberg 5. Oktober 2011 - 2 Sa 171/11 - Rn. 69).

    Es ist daher im Grundsatz anerkannt, dass etwa die Anforderung "Muttersprache Deutsch" eine mittelbare Benachteiligung bei der Einstellung indizieren kann und dies auch bei der Anforderung "sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift" nicht ausgeschlossen werden kann (LAG Nürnberg 5. Oktober 2011 - 2 Sa 171/11 - Rn. 70) , wenn dieses Erfordernis durch die Tätigkeit nicht vorgegeben ist.

    Enthält die Stellenanzeige selbst - und damit für den Bewerber erkennbar - Hinweise darauf, dass eine bestimmte Stellenanforderung, aus der man den Schluss auf eine mittelbare Diskriminierung ziehen könnte, sachlich gerechtfertigt im Sinne des § 3 Abs. 2 AGG sein könnte, so ist dies bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen, ob im Einzelfall nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung besteht ( LAG Nürnberg 5. Oktober 2011 - 2 Sa 171/11 - Rn. 71) .

  • LAG Hamburg, 19.02.2014 - 3 Sa 39/13

    Rechtsmissbräuchliche Entschädigungsklage nach AGG - Bewerbungsformular -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13
    Zudem ist die Stelle als Teilzeitstelle ausgeschrieben, wodurch sich - wenn man der gerichtsbekannten Argumentation der Klägerin (Az: 3 Sa 39/13) in Abgrenzung zu Vollzeitstellen folgen will - vermehrt Bewerberinnen weiblichen Geschlechts angesprochen fühlen könnten, da dies eine bessere Vereinbarkeit mit einer Familie begründen könnte.

    Angesichts dessen, dass dies bereits in einer Vielzahl der Klägerin bekannten Urteilen dargestellt wurde (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2014, 3 Sa 39/13), sieht das Gericht insoweit von einer weiteren Begründung ab.

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu prüfen, ob dies im Ausgangsverfahren der Fall ist (EuGH 19. April 2012 - C-415/10 - Meister) .
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13
    Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07) .
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13
    Sodann trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08) .
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13
    Es ist nämlich grundsätzlich ein rechtmäßiges Ziel, an einen Arbeitnehmer bestimmte Anforderungen in der Sprachbeherrschung zu stellen (vgl. hierzu BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08) .
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13
    Ein Anspruch der Klägerin auf Auskunft über die Bewerbungsunterlagen der ausgewählten Bewerberin besteht nach nationalem Recht grundsätzlich nicht (BAG 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13
    Nach den Vorschriften des § 15 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 AGG kann ein nichtberücksichtigter Bewerber bei Vorliegen einer nach AGG unzulässigen Benachteiligung Schadensersatz und Entschädigung beanspruchen (vgl. BAG 27.01.2011, NZA 2011, 737; ErfK/Schlachter, 12. Aufl. 2012, § 6 AGG Rdnr. 3) .
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13
    Die bloße Unterrepräsentation einer Gruppe von Beschäftigten ist nicht zwingend Indiz für eine diskriminierende Personalpolitik (BAG vom 21.06.2012 - 8 AZR 364/11 - DB 2012, 2579).
  • LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14

    Zahlung einer Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung im Rahmen eines

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Mai 2014 - Az. 4 Ca 250/13 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg, verkündet am 07.05.2014 (Az: 4 Ca 250/13), zugestellt am 30.05.2014, aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, an die Klägerin 5.000 Euro zu zahlen zzgl.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht