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   ArbG Hamburg, 11.11.2015 - 4 Ca 111/15   

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https://dejure.org/2015,77635
ArbG Hamburg, 11.11.2015 - 4 Ca 111/15 (https://dejure.org/2015,77635)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11.11.2015 - 4 Ca 111/15 (https://dejure.org/2015,77635)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11. November 2015 - 4 Ca 111/15 (https://dejure.org/2015,77635)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.11.2015 - 4 Ca 111/15
    Dementsprechend beurteilt auch das Bundesarbeitsgericht die Änderung von Versorgungsordnungen nach unterschiedlichen Maßstäben, je nachdem, ob es sich um Eingriffe in Anwartschaften oder bereits bezogene Betriebsrenten handelt (BAG, Urteil vom 18. September 2012, 3 AZR 431/10, zit. nach juris, Rn. 35 f.).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.11.2015 - 4 Ca 111/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung fehlt (BAG, Urteil vom 15. Mai 2012, 3 AZR 610/11, zit. nach juris).
  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01

    Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.11.2015 - 4 Ca 111/15
    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (BAG, Urteil vom 23. April 2002, 3 AZR 224/01, zit. nach juris, Rn. 25 m.w.N.).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.11.2015 - 4 Ca 111/15
    Eines besonderen Feststellungsinteresses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bedarf es daher nicht (BAG, Urteil vom 28. Juni 2011, 3 AZR 282/09, zit. nach juris Rn. 21 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.11.2015 - 4 Ca 111/15
    Der von den Betriebspartnern beabsichtigte Sinn und Zweck der Regelung ist nur zu berücksichtigen, soweit dieser in den Regelungen der Betriebsvereinbarung noch seinen Niederschlag gefunden hat (LAG Hamm, Urteil vom 04. Mai 1998, 17 Sa 2270/97, zit. nach juris Rn. 215 m.w.N.; Reichold in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth, jurisPK-BGB Band 1, 7. Auflage 2014, § 133 BGB Rn. 16).
  • LAG Hamburg, 03.05.2016 - 2 Sa 45/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 2015 - 4 Ca 111/15 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 11. November 2015 - 4 Ca 111/15 - (Bl. 147 d.A.) die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 2015 - 4 Ca 111/15 - abzuändern und.

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 499/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

    Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 2015 - 4 Ca 111/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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