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   ArbG Hamburg, 13.07.2017 - 15 Ca 157/17   

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https://dejure.org/2017,58478
ArbG Hamburg, 13.07.2017 - 15 Ca 157/17 (https://dejure.org/2017,58478)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2017 - 15 Ca 157/17 (https://dejure.org/2017,58478)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 15 Ca 157/17 (https://dejure.org/2017,58478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 258 ZPO
    Betriebsvereinbarung zur Anpassung der Betriebsrente: Arbeitgeberentscheidung und billiges Ermessen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.07.2017 - 15 Ca 157/17
    Leistungen, die - wie hier - nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils fällig (BAG, 10.12.2013, 3 AZR 595/12).
  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.07.2017 - 15 Ca 157/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG, 27.07.2010, 1 AZR 874/08).
  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.07.2017 - 15 Ca 157/17
    Dies folgt schon daraus, dass der Betriebsrat nur die aktive Belegschaft vertritt und für Maßnahmen in Bezug auf Betriebsrenten nicht zuständig ist (vgl. BAG, 16.03.1956, GS 1/55; 18.05.1977, 3 ZR 371/76).
  • LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 85/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2017 - Az. 15 Ca 157/17 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2017 - Az. 15 Ca 157/17 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2017, Az.: 15 Ca 157/17, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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