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ArbG Hamburg, 21.05.2013 - 21 Ca 45/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 21.05.2013 - 21 Ca 45/12
- LAG Hamburg, 20.08.2013 - 4 Ta 10/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 20.08.2013 - 4 Ta 10/13
Erinnerungsverfahren - Erteilung der Vollstreckungsklausel bei …
Durch Beschluss vom 21. Mai 2013 - 21 Ca 45/12 - hat das Arbeitsgericht Hamburg gegen die Erinnerungsführerin (Schuldnerin) ein Zwangsgeld festgesetzt.Durch Beschluss vom 26. Juni 2013 hat die Kammer auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin - unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Übrigen - den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Mai 2013 - 21 Ca 45/12 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
Durch Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. März 2013 - 21 Ca 45/12 - ist die Schuldnerin verurteilt worden, den Gläubiger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens vertragsgemäß als HR Direktor Supply Chain zu beschäftigen.
Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Beschlusses vom 21. Mai 2013 - 21 Ca 45/12 - sei nicht entfallen.