Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 26.04.2004 - 21 Ca 658/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14720
ArbG Hamburg, 26.04.2004 - 21 Ca 658/03 (https://dejure.org/2004,14720)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2004 - 21 Ca 658/03 (https://dejure.org/2004,14720)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2004 - 21 Ca 658/03 (https://dejure.org/2004,14720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Buchhalters; Ankündigung einer Krankheit wegen abgelehnten Urlaubs; Vortäuschung einer Krankheit; Eigenmächtige Mitnahme der Lohnsteuerkarte; Pflicht zum Angebot der Arbeitskraft nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit; Wirksamkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung - was ist mit dem Urlaub?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei einer fristlosen Kündigung sind die Urlaubstage auszuzahlen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.04.2004 - 21 Ca 658/03
    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten war die Klägerin nicht verpflichtet, nach Beendigung ihrer Arbeitsunfähigkeit am 31. Dezember ihre Arbeitskraft erneut anzubieten (vgl. BAGE 78, 333, Urteil vom 24. November 1994).
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.04.2004 - 21 Ca 658/03
    Die Gewährung von Urlaub betrifft das Synallagma der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten: Die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der Arbeitsvergütung bleibt bestehen, die Pflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung wird suspendiert (BAG 13.5.1982, AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 4).
  • LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09

    Freistellung; Urlaub; Kündigung

    Entgegen der im Anschluss an das Arbeitsgericht Hamburg (26. April 2004, 21 Ca 658/03, ArbuR 2004, 437) vertretenen Meinung des Klägers scheitert eine Urlaubsgewährung vorliegend nicht daran, dass die Beklagte die Erklärung der Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub mit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung verbunden hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht