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   ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04   

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ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04 (https://dejure.org/2004,21949)
ArbG Hameln, Entscheidung vom 07.05.2004 - 3 Ga 3/04 (https://dejure.org/2004,21949)
ArbG Hameln, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 3 Ga 3/04 (https://dejure.org/2004,21949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 ZPO; § 10 ArbGG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 1004 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; Art. 14 GG; Art. 9 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 1 TVG
    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Parteifähigkeit von Gewerkschaften im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für die Parteifähigkeit von Unterorganisationen von Gewerkschaften ; Notwendigkeit einer eigenständigen körperschaftlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Parteifähigkeit von Gewerkschaften im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für die Parteifähigkeit von Unterorganisationen von Gewerkschaften ; Notwendigkeit einer eigenständigen körperschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Neben den üblichen Verbandstarifverträgen ist eine weitere Regelung in auf den Arbeitgeber bezogenen Firmentarifverträgen zulässig, soweit noch keine abschließenden Regelungen in den Verbandstarifverträgen enthalten sind (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02 , NZA 2003, 735, AP Nr. 162 Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996, 4 Sa 177/96 , AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Meyer, NZA 2004, 366 ff.; a.A. Reuter, NZA 01, 1097 ff.).

    Die Parteien dieses Tarifvertrages und deren Mitglieder sind an die beiderseitige Friedenspflicht in dem Umfang gebunden, wie bereits Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ausdrücklich geregelt sind (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02 , a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2003, 5 Sa 137/03 , Juris; LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996, 4 Sa 177/96 , Juris).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Neben den üblichen Verbandstarifverträgen ist eine weitere Regelung in auf den Arbeitgeber bezogenen Firmentarifverträgen zulässig, soweit noch keine abschließenden Regelungen in den Verbandstarifverträgen enthalten sind (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02 , NZA 2003, 735, AP Nr. 162 Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996, 4 Sa 177/96 , AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Meyer, NZA 2004, 366 ff.; a.A. Reuter, NZA 01, 1097 ff.).

    Die Parteien dieses Tarifvertrages und deren Mitglieder sind an die beiderseitige Friedenspflicht in dem Umfang gebunden, wie bereits Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ausdrücklich geregelt sind (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02 , a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2003, 5 Sa 137/03 , Juris; LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996, 4 Sa 177/96 , Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03

    firmeninterner Verbandstarifvertrag; Arbeitskampfmaßnahmen; Standortverlagerung;

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Die Parteien dieses Tarifvertrages und deren Mitglieder sind an die beiderseitige Friedenspflicht in dem Umfang gebunden, wie bereits Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ausdrücklich geregelt sind (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02 , a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2003, 5 Sa 137/03 , Juris; LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996, 4 Sa 177/96 , Juris).

    Danach unterfallen tarifliche Regelungen, die die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen ausgestalten, den Normen, die die Beendigung von Arbeitsverträgen betreffen, da sie die Folgewirkungen der unternehmerischen Entscheidung erfassen (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2003, 5 Sa 137/03 , Juris; Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 29. Mai 2001, 6 Ga 21/01 , Juris; Arbeits-Gericht Kiel, Urteil vom 14. März 2003, 5 Ga 10b/03; Juris).

  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 65/02

    Haftung einer Vertragspartei für den Widerspruch gegen die berechtigte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Insoweit wird auf a) Bezug genommen (für Abfindungen auch Rolfs/Clemens, DB 2003, 1678, 1681) [BGH 20.11.2002 - VIII ZR 65/02] .
  • BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58

    Vertreter der Spitzenorganisationen - Prozeßvertreter vor ArbG -

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Unterorganisationen von Gewerkschaften können parteifähig sein, wenn sie selbst körperschaftlich organisiert sind, gegenüber der Gesamtorganisation selbstständig tätig werden können und handlungsfähig sind (Germelmann, Matthes/Prütting, ArbGG, Rdn. 11 zu § 10; Düwel/Lipke/Krönig ArbGV, Rdn. 5 zu § 10; BAG, Urteil vom 22. Dezember 1960, 2 AZR 140/58 ; BAG, Urteil vom 19.11.1985, 1 ABR 37/85) .
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92

    Tarifbindung nach Verbandsaustritt

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Schließt ein Verband nach seiner Satzung für seine Mitglieder Tarifverträge ab und verbietet die Satzung den Abschluss von Firmentarifverträgen, steht auch dies dem Abschluss von Tarifverträgen und dem Arbeitskampf um den Firmentarifvertrag gegenüber dem Verbandsmitglied nicht entgegen, solange der Verband keinen Tarifvertrag abgeschlossen hat (BAG, Urteil vom 4. August 1993, 4 AZR 499/92 AP Nr. 15 zu § 3 TVG).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Eine solche abstrakte Geeignetheit liegt vor, wenn durch den Einsatz des Mittels der gewünschte Erfolg eines Tarifabschlusses gefördert wird, zumindest aber der Erfolg näher rückt (BAG, Urteil vom 18. Februar 2003, 1 AZR 142/02 , AP Nr. 163 zu Art. 9 Grundgesetz Arbeitskampf; Kissel, Arbeitskampfrecht, Rdn. 21 zu § 29).
  • ArbG Lübeck, 29.05.2001 - 6 Ga 21/01

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf;

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Danach unterfallen tarifliche Regelungen, die die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen ausgestalten, den Normen, die die Beendigung von Arbeitsverträgen betreffen, da sie die Folgewirkungen der unternehmerischen Entscheidung erfassen (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2003, 5 Sa 137/03 , Juris; Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 29. Mai 2001, 6 Ga 21/01 , Juris; Arbeits-Gericht Kiel, Urteil vom 14. März 2003, 5 Ga 10b/03; Juris).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Zur Betätigungsfreiheit gehört auch das Recht, den Abschluss eines konkreten Tarifvertrages abzulehnen, aber dieses Recht wird nicht durch die gegnerische Druckausübung beeinträchtigt, da es kein druckfreies Verhandeln gibt (BAG, Urteil vom 12. September 1984, 1 AZR 342/83 , AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 50/80

    Polizeiliche Kontrolluntersuchung und Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04
    Das Bestimmtheitserfordernis aus § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erfordert, dass der Antrag die konkrete Handlung, deren Unterlassung für die Zukunft begehrt wird, so genau bezeichnet, dass die Beklagte sich hierzu verteidigen kann und die Entscheidung rechtskraft- und vollstreckungsfähig ist (BAG, Beschluss v. 17.08.1982, 1 ABR 50/80 , AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99

    Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen

  • LAG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 Sa 819/04

    Zulässigkeit der Erkämpfung eines tariflichen Sozialplans im Wege eines Streiks ;

    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 07.05.2004, 3 Ga 3/04, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 7.5.2004, Az. 3 Ga 3/04 abzuändern und im Wege der einstweiligen Verfügung den Verfügungsbeklagten unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft gegen die gesetzlichen Vertreter der Verfügungsbeklagten aufzugeben,.

  • ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17

    Zulässigkeit eines auf den Abschluss eines Sozialtarifvertrages gerichteten

    Unterorganisationen von Gewerkschaften können parteifähig sein, wenn sie selbst körperschaftlich organisiert sind, gegenüber der Gesamtorganisation selbständig tätig werden können und handlungsfähig sind (Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 07.05.2004, 3 Ga 3/04, juris Rn. 34, Germelmann/Matthes/Prütting - Matthes/Schlewing, Arbeitsgerichtsgesetz, § 10 Rn. 7 - 10, 12).
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